2 Jahre und immer noch kein Rechtsanspruch

Gemeinsam leben NRW stellt Rechtsgutachten ins Netz

In dieser Woche jährt sich zum 2. Mal die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch den deutschen Bundestag. Kinder mit Behinderungen, die bisher in Deutschland überwiegend in Förderschulen unterrichtet werden, dürfen danach nicht mehr vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden. Die Konvention gibt ihnen das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem und auf die notwendigen Unterstützung. Bereits vor einem Jahr hat der Elternverband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW zusammen mit dem SoVD den renomierten Völkerrechtsexperten Prof. Eibe Riedel mit einem Rechtsgutachten zur UN-Konvention beauftragt. Riedels Fazit: Behinderte Kinder haben unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Geschehen ist allerdings nach Ansicht des Elternverbandes bis heute viel zu wenig. 
Zur Zeit werden in NRW nur etwa 17% der Kinder mit Behinderungen an Regelschulen unterrichtet, im europäischen Durchschnitt sind es 80%. Im Dezember 2010 hat sich der Landtag mit Stimmen von CDU, SPD und Grünen zwar klar zur Umsetzung der Inklusion verpflichtet, für Eltern ist zur Zeit aber völlig unklar, wohin die Reise geht. Schulministerin Löhrmann will zwar Inklusion umsetzen, Eltern sollen aber weiterhin auch die Förderschule für ihr Kind wählen können.
"Wenn dauerhaft zwei Fördersysteme finanziert werden müssen, kann Inklusion nur als Sparmodell realisiert werden" fürchtet Bernd Kochanek, Landesvorsitzender von Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW.
Inzwischen hat Schulministerin Löhrmann in einem Erlass die Schulaufsichtsbehörden angewiesen, wo immer möglich dem Elternwillen nach gemeinsamem Unterricht zu entsprechen. Ein Rechtsanspruch, wie er durch die UN-Konvention existiert, wird damit nicht eingeräumt.
"Uns sind nach wie vor Fälle bekannt, in denen Eltern sich gerichtlich gegen die Zwangseinweisung ihres Kindes zur Förderschule wehren müssen", sagt Bernd Kochanek. In den meisten Fällen ziehen Eltern allerdings nicht vor Gericht, sondern finden sich resigniert mit der Zuweisung zur Förderschule ab.
Um Eltern juristische Argumente an die Hand zu geben, ist das Gutachten, das bisher nur in gedruckter Form vorlag, ab sofort auch online auf der Homepage der LAG Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen verfügbar.

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