Bündnis für inklusive Bildung in NRW

In Düsseldorf hat sich heute das neue „Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt. Auf der Pressekonferenz im Landtag kündigten Sprecher*innen des Bündnisses an, die Schulpolitik der Landesregierung in Hinblick auf Inklusion fortan genau zu beobachten und zu kommentieren.

´Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW, Dorothea Schäfer, Vorstandsmitglied Nikita Grünwald von der Landesschüler*innenvertretung und für die Eltern Bernd Kochanek vom Inklusionsfachverband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. bezeichneten die bisherigen und die absehbar geplanten Aktivitäten der Landesregierung als völlig ungenügend in Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Rechts jedes Kindes in Nordrhein-Westfalen auf inklusive Bildung. Sie forderten einen konkreten und schlüssigen Maßnahmen- und Stufenplan, wie aus dem lückenhaften und zum Teil qualitativ unzureichenden Angebot des Gemeinsamen Lernens ein inklusives Schulsystem aufgebaut werden soll. Gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung müsse selbstverständlich werden.

Das „Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“ ist von 36 Organisationen gegründet worden. Neben zahlreichen Elternvereinen, der Bildungsgewerkschaft GEW und der Landesschüler*innenvertretung zählen zu den Gründungsmitgliedern u.a. auch der Landesbehindertenrat, die LAG Selbsthilfe, die Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben NRW und die Sozialverbände SoVD und VdK. Andere Organisationen der Zivilgesellschaft sind eingeladen dem Bündnis beizutreten.

In ihrer Bündnis-Erklärung fordern die Verbände unter anderem eine deutlich bessere personelle und sächliche Ausstattung der nordrhein-westfälischen Schulen. Sie fordern erheblich verstärkte Fortbildungsanstrengungen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine Steigerung der pädagogischen Qualität des gemeinsamen Lernens. Im Gegenzug zum in Zahl und Qualität steigenden Angebot an inklusiver Bildung seien Förderschulen abzubauen.

Die Schwierigkeiten, die bisher bei der Einführung der inklusiven Bildung aufgetreten seien, dürften nicht zum Anlass genommen werden, Inklusion zu relativieren: „Wenn bei der Umsetzung einer politischen und gesellschaftlichen Aufgabe Schwierigkeiten entstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, diese Schwierigkeiten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden - und nicht, das Ziel in Frage zu stellen“, heißt es in der Bündnis-Erklärung.

 

Bündnis für Inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen

Erklärung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Schulsystem.

Nach einem parteiübergreifend verabschiedeten Entschluss des Landtags zum Aufbau der Inklusiven Bildung vom Dezember 2010 wurden nach einem langen Diskussionsprozess wiederum mit Unterstützung fast aller Fraktionen mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/2015 die ersten Schritte zur Umsetzung der UN-BRK in den Schulen des Landes verabschiedet. Seitdem haben aufwachsend nach Jahrgangsstufe Kinder und Jugendliche mit Behinderung/ sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf Gemeinsames Lernen in der allgemeinen Schule. Die allgemeine Schule wurde zum Regelförderort erklärt. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn Eltern im Einzelfall abweichend die Förderschule wählen oder die Bedingungen für Gemeinsames Lernen im Einzelfall nicht unter zumutbaren Aufwendungen geschaffen werden können.

In der Folge haben sich viele Schulen in Nordrhein-Westfalen dem Gemeinsamen Lernen geöffnet. Im Umsetzungsprozess traten jedoch Probleme auf.

- viele Schulen sind personell nicht ausreichend ausgestattet,

- viele Schulen sind sächlich nicht für die Lernbedürfnisse aller Schüler ausgestattet

- die Fortbildung der Schulleitungen, der Lehrer*innen und der Sonderpädagog*innen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung kam der Entwicklung nicht hinterher,

- die pädagogische Qualität des Gemeinsamen Lernens kann an vielen Schulen noch nicht zufriedenstellend gewährleistet werden,

- der menschenrechtliche Gehalt des Rechts auf inklusive Bildung und deren Chancen für die Verbesserung der Schule für alle Schülerinnen und Schüler sind noch nicht von allen Beteiligten erkannt.

Wenn bei der Umsetzung einer politischen und gesellschaftlichen Aufgabe Schwierigkeiten entstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, diese Schwierigkeiten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden – und nicht, das Ziel in Frage zu stellen.

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern:

● Die Landesregierung muss den begonnenen Prozess auf dem Weg in ein inklusives Bildungssystem fortführen und planmäßig verbessern.

● Die Landesregierung muss sich zum menschenrechtlichen Gehalt inklusiver Bildung bekennen und Initiativen ergreifen, um die Wertschätzung demokratischer und inklusiver Bildung bei allen Beteiligten des Systems Schule und in der Öffentlichkeit zu verankern.

● Das Wesen inklusiver Bildung ist das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, an dem Ort, an dem sie wohnen. Inklusive Schule ist ein Gewinn für alle Schüler*innen und eine Verpflichtung für alle an Schule Beteiligten. Dieses in guter Qualität zu ermöglichen, muss Ziel aller politischen Maßnahmen in diesem Bereich sein.

● Gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen setzt voraus, dass Schulen personell und sächlich gut ausgestattet sind. Nordrhein-Westfalens Schulen brauchen deutlich bessere Bedingungen. ● Die Fortbildung der Schulleitungen, Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung muss sicher gestellt werden. Außerdem brauchen Schulen auf dem Weg zur Inklusion fortlaufende Begleitung.

● Eine getrennte Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist kein Wert an sich. Im Gegenzug zum in Zahl und Qualität steigenden Angebot an inklusiver Bildung sind Förderschulen abzubauen. Das Parallelsystem von Regel- und Förderschulen kann nicht von Dauer sein.

Wir erwarten von Landesregierung und Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, den parteiübergreifenden Konsens zur Inklusion neu zu beleben und zu festigen und auf Basis der völkerrechtlichen Leitlinien zur inklusiven Schule weiter zu entwickeln.

Düsseldorf, 18. Juni 2018

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. - Der Inklusionsfachverband

mittendrin e.V.

Autismus Landesverband NRW e.V.

Landesschüler*innenvertretung NRW

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW NRW

SoVD NRW e.V.

VdK NRW e.V.

Landesbehindertenrat NRW

LAG Selbsthilfe NRW e.V.

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL NRW e.V.

Landeselternschaft der Förderschulen Schwerpunkt Geistige Entwicklung

NRW-Bündnis Eine Schule für alle

Kinderschutzbund KV Warendorf e.V.

Progressiver Eltern- und Erzieherverband PEV e.V.

Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V.

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten

Initiativkreis Gemeinsame Schule Wuppertal

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.V.

Elterninitiative Inklusion Bornheim

Gemeinsam Leben lernen e.V. Hilden

INVEMA e.V. Kreuztal

Schule für alle e.V. Hennef

Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Kreis Borken

Bielefelder Familien für Inklusion e.V.

die Inklusiven e.V., Bielefeld

Gemeinsam leben gemeinsam lernen Pulheim

Elterninitiative INKLUSION -HIER & JETZT! e.V. Leverkusen

Gemeinsam leben und lernen e.V. Düsseldorf

Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Aachen e.V.

Initiative gemeinsam leben und lernen e.V. Neuss

VIBRA e.V. , Ratingen

Gemeinsam leben und lernen Mönchengladbach

Prima Arbeiten und Leben PAUL e.V., Kaarst

Freizeitgemeinschaft Behinderter und Nichtbehinderter e.V., Hilden

MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Dortmund

Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

Schlagworte

  • NRW
  • Inklusive Schule