Bundeselternrat will Förderschulen überprüfen

Der Bundeselternrat fordert die Bundesländer auf, rechtliche Maßnahmen gegen Fehl-Beschulungen an Förderschulen zu ergreifen.

Mit Bezug auf den Fall des Nenad M., der im vergangenen Jahr vom Land NRW Schadenersatz für die falsche Beschulung an einer Förderschule Geistige Entwicklung erstritten hat, spricht der Bundeselternrat von der "Spitze eines Eisberges von Kindern, die irrtümlich für geistig behindert gehalten werden und deswegen eine Förderschule besuchen müssen".

Bemerkenswert ist, dass die Position vom Fachausschuss Förderschulen des Bundeselternrates erarbeitet worden ist. Nach den Elternverbänden für inklusive Bildung bestätigt damit auch das höchste bundesweite Gremium der Elternschaft der Förderschulen, dass in Deutschland Kinder und Jugendliche ohne Behinderung fälschlich auf Geistigbehinderten-Schulen unterrichtet werden, und dies nicht nur in Ausnahmefällen.

Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen hat eine solche Fehleinschätzung dramatische Folgen, da auf den Förderschulen nur deutlich reduzierter Lernstoff unterrichtet wird und dort kein Schulabschluss erworben werden kann. Beobachtungen zeigen überdies, dass die Betroffenen kaum in der Lage sind, einen Schulwechsel durchzusetzen.

Der Bundeselternrat verlangt deshalb von allen Bundesländern eine schulrechtliche Absicherung, dass sonderpädagogische Förderbedarfe regelmäßig überprüft werden müssen, und zwar auch durch externe Experten.

Im Land NRW fordern Elternverbände wie der mittendrin e.V. und Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen NRW schon seit mehr als drei Jahren, dass das Schulministerium vor allem die Förderschulen Geistige Entwicklung auf solche Fälle hin unabhängig überprüfen lässt. Bisher lehnt das Ministerium für Schule und Bildung dies ab.

Pressemitteilung und den Link zur Position des Fachausschusses Förderschule des Bundeselternrates finden Sie hier

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