Bundes"teilhabe"gesetz: Unterschrebt die Petition!

Es solle ein "modernes Teilhaberecht" werden, das Menschen mit Behinderung aus der Armutsfalle holt und Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen möglich macht. Mit hehren Ankündigungen und einer umfangreichen Beteiligung der Betroffenenverbände ist die Bundesregierung in die Vorbereitung des neuen Gesetzes gestartet.

Der Referentenentwurf, der im Frühjahr veröffentlich wurde, war für die Betroffenen ein Schock. Denn heraus gekommen ist ein Spargesetz, das viele Menschen künftig von den Leistungen der Eingliederungshilfe ausschließt, bisherige Errungenschaften für die Selbstbestimmung untergräbt und auf der anderen Seite nur wenigen Menschen Verbesserungen bringt.

Trotz umfangreicher Protestaktionen unter dem Motto #NichtMeinGesetz! und Widersprüchen hat das Kabinett den Gesetzentwurf jetzt verabschiedet. Damit geht das verhunzte Bundesteilhabegesetz nun in den Bundestag - und später auch in den Bundesrat.

Wenn das BTHG in dieser Form noch verhindert werden soll, müssen die Betroffenen weiter heftig Druck machen. Schreibt Euren Bundestagsabgeordneten, beteiligt Euch an Protestaktionen,

unterschreibt die Petition!

Alle Informationen zu Protestaktionen sowie den aktuellen Gesetzenwurf des BTHG findet Ihr unter folgendem Link

 

Wir haben im Inklusionsbeirat des Landes NRW unsere Landesregierung aufgefordert, das BTHG im Bundesrat abzulehnen.

In der folgend dokumentierten Stellungnahme finden sich auch noch einmal die zentralen Kritikpunkte am Gesetz:

 

Stellungnahme zur Abstimmung des Bundesteilhabegesetzes im Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Einladung, als Mitglied des Inklusionsbeirats NRW Stellung zum geplanten Bundesteilhabegesetz zu nehmen.

Empfehlung:

Als Elternverein, der sich für inklusive Bildung einsetzt, sind wir geübt und gewohnt Politik als Prozess zu betrachten und mit Kompromissen zu arbeiten. Wir sind in Beteiligungsprozesse eingebunden und auch hier erfahren darin (z.B. 9. Schulrechtsänderungsgesetz), dass die Forderungen der Betroffenen in einem Beteiligungsverfahren nicht unbedingt zur Gänze ins Ergebnis einfließen (können).

Im Falle des Bundesteilhabegesetzes denken wir jedoch: Dieses Gesetzgebungsverfahren wurde im Bund aufgelegt um im Sinne der UN-BRK die für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung notwendigen Eingliederungsleistungen aus dem Sozialhilferecht herauszulösen und zu einem wirklichen Teilhaberecht zu machen. Nach einem unfangreichen Beteiligungsverfahren wird aber nun vom Bund ein Gesetz vorgelegt, das sämtliche wesentlichen Vorschläge der Betroffenen und der Zivilgesellschaft ignoriert und an wichtigen Punkten keine rechtlichen Verbesserungen bzw. sogar rechtliche Verschlechterungen für große Personengruppen festlegt.

Aufgrund der Vielzahl der kleinteiligen Weichenstellungen im Gesetzestext, die den Vorgaben der UN-BRK widersprechen und die Teilhabebedingungen von Menschen mit Behinderungen nicht verbessern sondern verschlechtern und in erster Linie verkomplizieren, halten wir es für aussichtlos das Gesetz durch Nachverhandlungen im Bundesrat in eine akzeptable Fassung zu bringen.

Wir empfehlen deshalb das Bundesteilhabegesetz im Bundesrat abzulehnen.

 

Begründung anhand ausgewählter Sachverhalte

- Anrechnung von Einkommen und Vermögen Das Bundesteilhabegesetz erweckt mit der Anhebung der Vermögensfreigrenze von 2.600 auf 25.000 Euro den Eindruck der Bund wolle das Festhalten von Menschen mit Assistenzbedarf in der Armutszone beenden. Tatsächlich bedeutet die Neuregelung mit ihren Einzelbestimmungen unterm Strich für viele Betroffene keine Verbesserung. Grund dafür ist, dass es im großen Bereich der Assistenzleistungen im Bereich Pflege weiter bei der alten Freistellungsgrenze von 2.600 Euro bleiben soll.

Zudem bleibt die Inhaftungnahme der Lebenspartner für Assistenzleistungen unverändert bestehen, so dass das Eingehen einer Partnerschaft mit Menschen, die auf Assistenzleistungen insbesondere im Bereich der Pflege angewiesen sind, gleichbedeutend mit einer Entscheidung zur eigenen Armut ist. Erbvermögen bleibt generell weiter der Freigrenze von 2.600 Euro unterworfen.

Für uns als Eltern von Kindern mit Behinderung heißt dies weiterhin: Es wird uns nicht ermöglicht unsere Kinder über eine private Erbschaft abzusichern.

- Der Personenkreis der Berechtigten von Eingliederungshilfe wird eingeschränkt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von staatlich finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe ist nun der Nachweis, in 5 von 9 Lebensbereichen in der Teilhabe eingeschränkt zu sein. Damit fallen ganze Gruppen von Betroffenen aus der Eingliederungshilfe heraus.

- Selbstbestimmtes Leben etwa im Bereich Wohnen wird vom Bundesteilhabegesetz nicht erleichtert sondern einem strikten Mehrkostenvorbehalt unterworfen: Eigenständige Lebensführung soll nur noch unterstützt werden, wenn sie billiger als die Unterbringung in Heimen ist.

- Auch gegen den Willen der Betroffenen soll ein „Poolen“ von Leistungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Dies öffnet Tür und Tor für Sparmaßnahmen, die den Erfolg der Eingliederungshilfe in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

mittendrin e.V.

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