Grundlage waren Gesetzesanträge der Grünen und der SPD. Bei den Bürgern stieß die Anhörung auf großes Interesse. Rund 120 Zuhörer fanden sich am Mittwoch Nachmittag vor dem langen Wochenende im Plenarsaal des Landtags ein. Das Interesse der Abgeordneten der Regierungsfraktionen dagegen hielt sich in Grenzen. Von der FDP war kein Abgeordneter erschienen, von der CDU nur drei.
Die Sachverständigen waren sich einig, dass die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Integration für Schüler mit Behinderung zur Regel wird. Selbst die geladenen Vertreter der Kultusministerien aus Bayern, Sachsen und Niedersachsen hatten sich - zumindest verbal - auf Inklusion eingestellt. Die komplette Anhörung können Sie hier nachlesen. Wie die Anhörung über den Schulausschuss hinaus im Landtag kommuniziert wurde, lesen Sie in Landtag intern. Das parlamentarische Prozedere geht nun weiter in der kommenden Sitzung des Schulausschusses des Landtags am 10. Juni. Dort wird die Regierungmehrheit die Gesetzesanträge der Grünen und der SPD erwartungsgemäß ablehnen.
Wir meinen: Die magere Besetzung der Bänke der Regierungsfraktion bei der Anhörung war beschämend. Wenn Sie, liebe Abgeordnete, uns Eltern schon nicht zuhören wollen, dann hätten sie wenigstens so höflich sein können, wegen der Sachverständigen aus den Länder-Kultusministerien, die Sie selbst eingeladen haben, zu kommen. Die Abgeordneten der Regierungsfraktion wollen die Folgerungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf die Schulpolitik offenbar nicht wahrhaben. Während selbst Bayern ankündigt, den Eltern das Wahlrecht zu geben, auf welche Schule ihre Kinder gehen, während Baden-Württemberg (!!!) ankündigt, die Sonderschulpflicht aufzuheben, stellt die NRW-Landesregierung sich tot. Und damit wollen Sie durchkommen?