Der Rechtsanspruch auf Inklusion gilt!

Kostenstreit und kein Ende in Sicht. Nachdem Landesregierung und Kommunalverbände in NRW sich mehr als ein Jahr lang gestritten haben, wer zusätzliche Kosten für inklusive Bildung zahlen muss, ist jetzt wenigstens die Zahlenbasis klar:

Der Bildungsökonom Prof. Klaus Klemm schätzt die Zusatzkosten auf 113.5 Millionen Euro für die Startphase der ersten drei Jahre. Zwei Drittel davon will inzwischen das Land übernehmen. Der Städte- und Gemeindebund jedoch beharrte gestern darauf, dass das Land sämtliche Kosten trägt. Es sieht so aus, als ob NRW eine Klage gegen das neue Schulgesetz bevorsteht.

Unabhängig davon ist wichtig zu wissen: Das Schulgesetz tritt am 1.8.2014 in Kraft und der Rechtsanspruch gilt! Eine Klage ändert daran nichts, weil sie keine aufschiebende Wirkung hätte.

Für die Praxis heißt das: Die Kommunen MÜSSEN jedem Kind, dessen Eltern dies wollen, einen Platz im Gemeinsamen Lernen schaffen. Kommunen, die dies verweigern, handelns rechtswidrig!

Wir fordern alle Eltern auf, deren Kindern kein Platz in der allgemeinen Schule angeboten wird, sich unbedingt mit dem Verband Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen oder mit dem mittendrin e.V. in Verbindung zu setzen und sich dort Unterstützung zu holen.

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