Knapp viereinhalb Monate nach dem ersten Treffen im Landtag, fand am 28.01.26 ein Folgetermin unter Beteiligung der Landesbehinderten- und Patientenbeauftragten Claudia Middendorf statt. Neben der Umsetzung der KMK-Empfehlungen stand vor allem die aktuell beabsichtigte Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Gymnasialen Oberstufe zur Diskussion. Dort soll u.a. geändert werden, dass Lehrkräfte nur noch dann im Bereich der “Sonstigen Mitarbeit” eine bewertbare Note erteilen können, wenn eine Anwesenheitszeit von mehr als 50 Prozent in Präsenz erbracht wurde.
Dies benachteiligt u.E. schwer- und langfristig erkrankte Schüler:innen massiv, denn damit wird ihnen die Möglichkeit genommen, auch bei einer Anwesenheit von weniger als 50 Prozent z.B. durch online-Unterrichtsteilnahme, Hausunterricht oder Ersatzleistungen bewertbar zu bleiben. Die Chancen auf Versetzung und das Erreichen von Schulabschlüssen wird ohne eine bewertbare Leistung in diesem Bereich unmöglich gemacht. Dies ist momentan noch anders, da keine Regelung für eine Mindestanwesenheitszeit im Schulrecht existiert. Daher wurden die Landtagsabgeordneten und schulpolitischen Sprecherinnen dringend darum gebeten, diese Änderung aufzuhalten.
Es bestand Konsens darüber sich in Kürze zu einem weiteren Gesprächstermin zu treffen, um notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.