, sagt Christiane Link im ZEIT-Blog über die große Aufregung im vergangenen Jahr, als in Baden-Württemberg ein Junge mit Down-Syndrom zusammen mit seinen Grundschulkameraden ins örtliche Gymnasium eingeschult werden sollte.
Henri war zuvor vier Jahre in einer integrativen Klasse der örtlichen Grundschule. Nun sollte er gemeinsam mit vielen Klassenkameraden,, darunter auch einigen mit Behinderung, aufs örtliche Gymnasium wechseln. Kein Spleen der Eltern, sondern Entscheidung des Schulamtes, das den Wechsel der gesamten integrativen Lerngruppe ans Gymnasium zwei Jahre lang vorbereitet hatte. Kurz vor Schluss erst entschied das Gymnasium, dass es zwar die anderen Kinder mit Behinderung aufnehmen werde, Henri mit seiner geistigen Behinderung aber nicht.
Weil die Eltern sich an die Öffentlichkeit wandten, entstand bundesweit eine beispiellose und bedrückende Debatte über die Frage, warum und ob ein Kind mit geistiger Behinderung "unbedingt" aufs Gymnasium "müsse". Dass dies Wille des Schulamtes war, und dass es außer dem Gymnasium und der Realschule vor Ort gar keine andere weiterführende Schule gibt, war nicht Thema. Statt dessen phantasierten Viele, auch Journalisten, über angeblich verrückte Eltern, die unbedingt das Gymnasium wollten.
Schließlich lehnte auch die Realschule ab, Henri aufzunehmen. Die Eltern retteten die Situation, indem sie Henri ein weiteres Jahr auf der Grundschule beließen. Der jetzige Wechsel auf die Realschule wird wohl geräuschloser von statten gehen - gilt doch ab dem kommenden Schuljahr endlich auch in Baden-Württemberg für Kinder mit Behinderung ein Wahlrecht ob sie eine allgemeine Schule oder eine Sonderschule besuchen wollen.