Doch dies gilt nicht unbedingt für Kinder und Jugendliche mit einer Schwerbehinderung. Während SchülerInnen mit Lern- und Entwicklungsstörungen wohnortnah auch in die weiterführende Schule gehen, ist für Kinder mit Schwerbehinderung das Angebot beschränkt. Sie dürfen nur auf spezielle Schulen gehen, zumeist die vorherigen Kooperationsschulen, in denen schon früher Sonderschulklassen gemeinsam mit Regelschülern unterrichtet wurden. Das bedeutet für die betroffenen Kinder vor allem weite Wege - und eine Trennung von den MitschülerInnen in der Grundschule. Die Eltern fordern, dass die Benachteiligung der Kinder mit Schwerbehinderung bald ein Ende haben muss.