Jetzt amtlich: Kultusminsterkonferenz ignoriert Völkerrecht

Es ist eine beispiellose Provokation: Die Kultusminister der Bundesländer werden auf ihrer Konferenz heute und morgen in Berlin ihre neuen "Empfehlungen für die sonderpädagogische Förderung" verabschieden.

UN-Behindertenrechtskonvention verkaufen - obwohl das Papier keinerlei konkrete Verpflichtungen und Maßnahmen enthält. Seitenlang wird in schönen Formulierungen über inklusive Schule philosophiert. Doch konkrete für alle Bundesländer verbindliche Vereinbarungen über den Aufbau eines solchen inklusiven Bildungssystems gibt es nicht. Rechtsanspruch auf inklusive Bildung? Soll jedes Bundesland so halten, wie es will. Tatsächliches gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung? Kann, aber kein Muss. An einer einzigen Stelle wird das Papier konkret, ausgerechnet: Sonderschulen sollen erhalten bleiben - und zwar für alle sieben Förderschwerpunkte. Die Verbände SoVD, Deutscher Behindertenrat und die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen haben die Kultusminister heute auf einer Pressekonferenz in Berlin scharf kritisiert. Wir schließen uns dieser Krtitik an und fordern die Kultusminister auf: Nehmen Sie dieses Alibi-Paper zurück und schaffen Sie für ganz Deutschland geltende völkerrechtskonforme Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung!

 

Vorgeschichte:

31.3.2011 Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. „Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems". Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte.

Mit ihren Papieren billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.

„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick auf Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen", erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen. Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist - anders als meist vermutet - gut erprobt", so Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.

Auch die LAG Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen NRW hat zu diesem Papier Stellung genommen und sieht darin die völlig unverbindliche Umsetzung uralter KMK-Empfehlungen, in der ab und zu das Wort „inklusiv" benutzt wird. Aus Sicht der LAG ist das Papier ein „Schlag ins Gesicht der Betroffenen, das ihre Rechte negiert und sie wieder zu Bittstellern einer bestimmten Kategorie degradiert"

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