Jetzt unterstützen: "Was wir Eltern von inklusiven Schulen erwarten"

In der politischen Diskussion werden sie oft als gegnerische Parteien behandelt: Eltern, deren Kinder Förderschulen besuchen - und Eltern, deren Kinder mit Behinderung eine inklusive Schule besuchen.

Jetzt gehen Eltern aus beiden Gruppen erstmals mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit. "Was wir von inklusiven Schulen erwarten", heißt das Papier, das sie jetzt mit Ihrer Unterschrift unterstützen können: zum Unterschriftenformular

 

Erstaunlich ist: den Eltern ist weniger das Zählen von Lehrerstellen und Ressourcen wichtig. Statt dessen fordern sie vor allem pädagogische Qualität - und dass ihre Kinder als selbstverständliche Mitglieder der Schülerschaft akzeptiert werden.

Die Erklärung der Eltern ist Ergebnis eines vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) gemeinsam mit dem Kölner Elternverein mittendrin e.V. organisierten Workshops, zu dem der LVR Elternvertreter aus den LVR-Förderschulen eingeladen hatte und der mittendrin e.V. überwiegend Eltern von Kindern im Gemeinsamen Lernen.

 

Wortlaut der Erklärung und Unterzeichner:

Gemeinsame Erklärung der Eltern von Kindern mit Behinderung an Förderschulen und an inklusiven Schulen: Was wir von inklusiven Schulen erwarten

* Ergebnisse eines Workshops auf Einladung des Landschaftsverbands Rheinland und des mittendrin e.V. am 20. 6. 2015

Wir sind Eltern von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Behinderungen, die Förderschulen oder allgemeine Schulen besuchen. Wir haben gemeinsam erarbeitet, welche Bedingungen allgemeine Schulen aus unserer Sicht erfüllen müssen, um den Anspruch unserer Kinder auf inklusive Schule zu erfüllen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Ausmaß, Qualität und Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Lernens in Nordrhein-Westfalen erklären wir:

Wir alle wollen für unsere Kinder ein Leben in der Mitte der Gesellschaft und wir alle wollen für unsere Kinder Inklusion auch in der Schule.

Es gibt an diesem Punkt keinen Gegensatz zwischen „Förderschuleltern“ und „Inklusionseltern“.

Wenn Eltern für ihre Kinder heute auf den Besuch einer Förderschule bestehen und den Erhalt der Förderschulen fordern, hat dies folgende Gründe:

– Zur Zeit der Einschulung/des Schulwechsels gab es keinen Platz in Schulen des Gemeinsamen Lernens,

– unsere Kinder waren oder sind mit ihrer Behinderung in allgemeinen Schulen deutlich spürbar nicht willkommen oder

– allgemeine Schulen sehen sich oder sahen sich zu dieser Zeit nicht in der Lage, die besonderen Lernbedürfnisse unserer Kinder zu berücksichtigen.

Wir stellen fest:

– Die Durchsetzung des Rechts auf inklusive Schule ist staatliche Aufgabe und darf nicht länger den Eltern überlassen bleiben.

– Wir Eltern von Kindern mit Behinderung erwarten von allen Lehrern und Sonderpädagogen im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, dass diese dem gesetzlichen Rechtsanspruch unserer Kinder auf inklusive Schule nachkommen. Die Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung ist keine Sache der Freiwilligkeit.

– Kinder mit Behinderung und ihre Familien brauchen unabhängige fachspezifische Beratung, weil die Beratung durch Ämter oft nicht fair ist. Die unabhängige Beratung muss öffentlich finanziert werden.

– Wenn Nordrhein-Westfalen ein inklusives Schulsystem aufbauen will, müssen die allgemeinen Schulen sich so weiterentwickeln, dass auch Kinder mit Schwerbehinderung dort gemeinsam mit allen anderen Kindern unter guten Bedingungen lernen können. Grundlage dafür ist selbstverständlich eine gute personelle Ausstattung. Hier sind deutliche Verbesserungen notwendig, weil die Klassengrößen und die Ausstattung mit Lehrerstellen in unseren allgemeinen Schulen gemessen an den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland nicht angemessen sind – selbst ohne Inklusion.

Dabei folgen wir ausdrücklich nicht den Forderungen nach einer durchgehenden Doppelbesetzung von Lehrern und Sonderpädagogen in der gesamten Unterrichtszeit, und zwar aus folgenden Gründen:

– Die Forderung, dass in jeder Minute der Unterrichtszeit neben dem Lehrer auch ein Sonderpädagoge in der Klasse anwesend sein müsste, scheint uns einer Vorstellung zu entspringen, nach der ein Lehrer weiter wie gewohnt nur die „Regelkinder“ unterrichtet, während die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf parallel nur von einem Sonderpädagogen unterrichtet werden sollen. Dieses Konzept erfüllt in unseren Augen nicht den Anspruch inklusiver Schule.

– Diejenigen Schulen in Nordrhein-Westfalen, die seit Jahrzehnten Gemeinsames Lernen in guter Qualität auch für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung anbieten, brauchen dafür zwar in den meisten, aber nicht in allen Stunden ein gemeinsames Unterrichten von Lehrern und Sonderpädagogen. Entscheidend ist, dass alle Lehrenden als Team gut zusammenarbeiten und der Unterricht gemeinsam geplant und vorbereitet wird.

Daraus folgend sind unsere Forderungen als Eltern von Kindern mit Schwerbehinderung an inklusive Schulen:

– In inklusiven Schulen müssen sich alle Lehrenden für alle Schüler zuständig fühlen. Das Unterrichten von Schülern mit Förderbedarf darf nicht allein Aufgabe der Sonderpädagogen sein. Dafür muss auch die Lehreraus- und -fortbildung zügig auf Inklusion ausgerichtet werden.

– Inklusive Schulen sind in erster Linie gute Schulen, in denen die Lehrer das einzelne Kind im Blick haben und einen sorgfältig und differenziert geplanten Unterricht durchführen. Dazu gehört im Sinne aller Schüler (nicht nur derjenigen mit sprachlicher, geistiger, Lern- oder Hörbehinderung oder anderer Muttersprache) ein durchgängig sprachsensibler Unterricht.

– Inklusive Schulen fragen nicht nur, worin ein Kind gefördert werden muss. Sie fragen auch, worin ein Kind nicht mehr gefördert werden muss.

– Inklusive Schulen fahren keine unterschiedlichen Unterrichtsprogramme für „behinderte“ und „nicht behinderte“ Schüler. Sie teilen ihre Schüler nicht in „Schubladen“ auf. Stattdessen gestalten Lehrer und Sonderpädagogen einen gemeinsamen Unterricht, der allen Schülern gerecht wird. Sie beziehen aktiv Schulbegleiter und externe Experten ein und nutzen die Kompetenz der Eltern.

– Ein gemeinsamer Unterricht für alle Schüler bedeutet zwingend: Der traditionelle Frontalunterricht der allgemeinen Schulen hat keine Zukunft. Dafür muss die Lehrerausbildung gründlich und zügig überarbeitet werden.

Unterricht in inklusiven Schulen beinhaltet stattdessen Phasen des selbstständigen Lernens und Phasen des gemeinsamen Lernens. In den Phasen des selbstständigen Lernens können alle Schüler mithilfe individueller Lernpläne nach ihren Bedürfnissen und in ihrem Tempo lernen. Behinderungsspezifische Lerninhalte wie die Brailleschrift, die Deutsche Gebärdensprache, die Unterstützte Kommunikation, die Sprachförderung, das Mobilitätstraining, die Legasthenieförderung u. v. m. können so mit Hilfe von eigenem oder externem Personal in die individuellen Lernpläne der Schüler integriert werden.

In den Phasen des gemeinsamen Lernens übernehmen die Schüler je nach ihren Lernbedürfnissen und Kompetenzen unterschiedliche Aufgaben. Dabei müssen die Inhalte der gemeinsamen Lernaufgaben für alle Schüler der Klasse, auch für die mit Behinderung, nach ihren Bedürfnissen zugänglich gemacht werden.

– Inklusive Schulen unterrichten flexibel, je nach den Bedürfnissen ihrer Schüler. Sie fördern Gruppenarbeit, vor allem in heterogenen und jahrgangsübergreifenden Schülergruppen, und brauchen dafür vor allem große Klassenräume, in geringerem Maß auch Gruppen-Arbeitsräume. Sie haben die Freiheit, unterschiedlich große Klassen zu bilden, damit auch Schüler inklusiv lernen können, die in großen Gruppensituationen überfordert sind.

– Inklusive Schulen unterrichten nicht in erster Linie Fächer, sondern Kinder (und Jugendliche). Sie organisieren das Lernen unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen (in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Gesellschafts- und Naturwissenschaften, Kultur) entlang Lebenswelt-bezogener Projekte. Dies ist zwar eine Umstellung, fördert aber den Lernerfolg aller Schüler, auch derer ohne Behinderung. Sie bauen lebenspraktische Ausstattungen auf (z. B. Lehrküchen) und nutzen diese für alle Schüler.

– Inklusive Schulen bieten die Möglichkeit medizinischer Versorgung und binden therapeutische Maßnahmen als Angebot sinnvoll ins Schulleben ein.

– Inklusive Schulen bieten Peer-Angebote oder organisieren diese mit Hilfe externer Institutionen.

– Inklusive Schulen sind barrierefrei und akustisch hochwertig zu gestalten.

Wir Eltern von Kindern mit Behinderung, die an Förderschulen und allgemeinen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen lernen, stellen fest:

Das oft zitierte Elternwahlrecht, auf welche Schulform unsere Kinder gehen, ist erst dann ein wirkliches Wahlrecht, wenn gute inklusive Schulen zur Verfügung stehen und wenn unsere Kinder in den allgemeinen Schulen willkommen und angenommen sind.

 

Birgit Ackerknecht, Mutter eines Kindes mit Förderschwerpunkten Körperlich-Motorische und Geistige Entwicklung im Gemeinsamen Lernen

Marion Böttcher, Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e.V., Regionalvertretung Rheinland, Mutter eines blinden, hörgeschädigten Kindes an einem städtischen Gymnasium

Christel Fassbender-Nüsperling, Mutter eines herzkranken Kindes mit Autismus-Spektrum-Störung, LVR-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung Köln

Julia Krause, Mutter eines blinden Kindes an einer Förderschule

Steffi Krüger-Peter, 2. Vorsitzende der Landeselternschaft der Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung NRW e.V.

Anna Lingscheid, Mutter eines schwerst mehrfachbehinderten und schwer kranken Jungen an einer Schule des Gemeinsamen Lernens

Hans-Jakob Macierzynski, Vater eines Kindes an der LVR-Max-Ernst-Schule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Euskirchen

Sabine Anna Roth, Elternvertretung LVR-Förderschule Hören und Kommunikation, Mutter zweier Kinder mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, ein Kind auf der Förderschule, ein Kind im Gemeinsamen Lernen

Eva-Maria Thoms, Elternverein mittendrin e.V., Mutter eines Kindes mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Gemeinsamen Lernen

Kathi und Artur Weber, Eltern eines Kindes mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Gemeinsamen Lernen

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