Köln: Homeschooling mit Schulbegleiter!

Für Schüler*innen mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf ist das Home-Schooling der vergangenen Wochen zum Teil eine besondere Herausforderung geworden.

Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die sonst in der Schule von Schulbegleiter*innen unterstützt werden. Beim Lernen in der ungewohnten häuslichen Umgebung, ohne feste Zeitstruktur, ohne Klassensituation, ohne Lehrer*in und dann noch ohne Schulbegleiter*in kam für viele Betroffene nicht viel Lernerfolg heraus.

Das Kölner Sozialamt und das Kölner Jugendamt haben gegenüber dem mittendrin e.V. nun bestätigt, dass künftig Schulbegleiter*innen im Home-Schooling auch zu den Schüler*innen nach Hause gehen und sie dort unterstützen dürfen. Die Stunden werden dann vom Amt regulär bezahlt. Die Möglichkeit der Unterstützung im Home-Schooling gilt auch für Schüler*innen, deren Schulbegleitung im Rahmen eines Pool-Modells organisiert ist.

Dabei gelten folgende Regelungen:

Der Einsatz bei den Schüler*innen zu Hause muss vorher mit den Ämtern abgeklärt werden und soll nur so viele Stunden dauern, wie die Schüler*innen tatsächlich mit dem Schulstoff arbeiten.

Der Einsatz der Schulbegleiter*innen zu Hause ist in diesem Ausmaß auch während der Ferien möglich, als Ersatz für die ausgefallene Ferienbetreuung der OGS. Dies ist aber nur möglich, wenn die Eltern keinen Urlaub haben.

In jedem Fall müssen Eltern beim Sozialamt aber eine Bescheinigung der Schule einreichen, aus welchen Gründen der Einsatz der Schulbegleiter*in zu Hause notwendig ist. Dabei kann es zum Beispiel um die notwendige Tages- und Unterrichtsstruktur gehen, um die Sicherstellung des Lernerfolgs, aber auch um die Prävention von Kindeswohlgefährdung. Ersatzweise reicht derzeit auch eine Bescheinigung, die vom mittendrin e.V. ausgestellt wird.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Vorgaben des Gesundheitsamtes für die Gesundheit des Kindes ebenso wie des Schulbegleiters eingehalten werden.

Das Sozialamt weist Eltern, die Schulbegleitungen in Form des Persönlichen Budgets angestellt haben, dass sie verpflichtet sind, ab April für die Schulbegleiter*innen Kurzarbeitergeld zu beantragen. Sollte die Kurzarbeit abgelehnt werden, ist dies dem Sozialamt mitzuteilen.

Eltern, die zu der neuen Regelung Fragen haben, können sich an das Sozialamt und das Jugendamt der Stadt Köln wenden. Auch die EUTB-Beratungsstelle des mittendrin e.V. gibt Auskunft. Da wir zur Zeit überwiegend im Homeoffice sind, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter oder schreiben uns eine Mail. Kontaktdaten.

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