Kommentar zu Artikel 24 UN-BRK jetzt auf Deutsch

Im September des vergangenen Jahres hat der UN-Fachausschuss in Genf einen Rechtskommentar zu Artikel 24 der UN-BRK vorgelegt (englische Originalfassung). Die UNO will damit Missverständnisse ausräumen, die in den Vertragsstaaten über das Wesen inklusiver Bildung aufgekommen sind.

Ist inklusive Bildung ein Projekt allein für Menschen mit Behinderung?

Dürfen Eltern entscheiden, ob ihr Kind inklusive unterrichtet wird oder in einer Sonderschule?

Sind Sonderschulen verboten, oder im Gegenteil als besondere Fördermaßnahme für Menschen mit Behinderung ausdrücklich erlaubt?

In Zeiten, in denen fast überall in Deutschland der Erhalt der Sonderschulen in den politischen Programmen steht, hat der Text enorme politische Sprengkraft. Denn - soviel sei verraten - die UNO hält das Aufrechterhalten eines Sonderschulsystems neben dem allgemeinen (zukünftig inklusiven) Schulsystem für klar konventionswidrig. Der Grund: Sonderschulen binden Ressourcen. Die UN-BRK verlangt aber, dass alle Ressourcen in die inklusive Bildung fließen müssen.

Anfang Juli ist der General Comment No. 4 nun in offizieller deutscher Übersetzung erschienen. Das Dokument liegt damit offiziell auf dem Tisch. Die Politik muss sich damit befassen. Das wird sie jedoch nur tun, wenn das eingefordert wird.

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