Kommunen sollen Blockade des Schulgesetzes beenden

Die Elternvereine für gemeinsames Lernen fordern die kommunalen Spitzenverbände auf, ihre Blockade des neuen Schulgesetzes aufzugeben.

“Wenn das Land jetzt zusagt, die Kostenentwicklung laufend zu überprüfen und bei  erhöhten Belastungen der Kommunen neu zu verhandeln, ist es höchste Zeit, die Barrikaden zu verlassen“, sagt Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V.. Die Regierungsfraktionen haben an diesem Wochenende die Spitzenverbände zum Gespräch eingeladen.

Die Eltern aus Aachen, Bonn, Köln, Hilden, Bornheim, Hennef, Brühl, Dorsten, Dortmund, dem Kreis Olpe  und dem Kreis Borken verlangen, dass  bei aller Kritik am 9. Schulrechtsänderungsgesetz nun endlich erste gesetzliche Regeln für den Weg zur inklusiven Bildung geschaffen werden. „Wir halten dieses Gesetz nach wie vor für konventionswidrig und grundgesetzwidrig, weil es keinen klaren Rechtsanspruch auf inklusive Bildung schafft. Dennoch muss jetzt endich ein Anfang gemacht werden, das ist vier Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konvention und über dreissig Jahre nach den ersten integrativen Schulversuchen von Kindern mit Behinderungen in Bonn das Mindeste“, sagt Ingrid Gerber von Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Bonn e.V.

Während viele Kommunen dringend auf gesetzliche Regelungen warten,  haben ihre Spitzenverbände nun ein Jahr lang Ängste geschürt und die inklusive Bildung mit völlig unrealistischen und unseriösen Kostenschätzungen zum Problemfall gemacht. „Das Gutachten zu den erwarteten Kosten des Kreises Borken und der Stadt Essen ist in seinen unrealistischen Annahmen und im Zuschnitt der Aufgabenstellung für die Gutachter ein Lehrstück für politische Propaganda“, sagt Bernd Kochanek, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam lernen e.V., „wenn man zum Beispiel behauptet, jede zweizügige Grundschule müsse, um behinderte Kinder zu unterrichten, mit einem eigenen Schulpsychologen und gleich vier Sozialarbeitern ausgestattet werden, kann man natürlich schnell Millionenbeträge summieren“.

Am eigentlichen Problem bei der Kostenverteilung für inklusive Bildung haben die kommunalen Spitzenverbände dagegen vorbei-begutachten lassen: An der notwendigen Neuverteilung der finanziellen Mittel  innerhalb der kommunalen Familie. Wenn zum Beispiel der Kreis Wesel 20 körperbehinderte Jugendliche, die sonst die Anna-Freud-Schule des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Köln besuchen würden, nun selbst in seinen Regelschulen unterrichtet, entstehen dem Kreis geschätzte Kosten von 300.000 Euro pro Jahr. Die gleichen Kosten fallen aber dann beim Landschaftsverband weg – zuzüglich 800.000 Euro, die der LVR für die Internatsunterbringung dieser Schüler spart. Solche Effekte sind im Gutachten ausdrücklich nicht berücksichtigt.

„Wir haben Verständnis, dass die Kommunen vergrätzt sind, wenn politische Projekte von Land und Bund ständig auf ihre Kosten gehen“, sagt Michael Baumeister, Vorsitzender von Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten und Vorstandsmitglied der LAG,  „aber es ist nicht akzeptabel, wenn ihre Verbände diese Mehrkosten nun ausgerechnet bei der Inklusion wieder reinholen wollen“.

Die Elternvereine fordern daher Land, Kommunen und Verbände auf, dem von allen immer wieder geäußerten Lippenbekenntnis „ja natürlich wollen wir Inklusion“ endlich, endlich Taten folgen zu lassen und aktiv die Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes noch in diesem Monat zu unterstützen.

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