LVR: Bau neuer Förderschulen bleibt Option

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die politischen Gremien des Landschaftsverbands Rheinland im Februar eine Schulraumplanung für 2030 behandelt.

Aufgrund steigender Schüler*innenzahlen riet die Verwaltung zum Handeln. Letztlich lief die Beschlussvorlage darauf hinaus, dass der LVR den Bau neuer zusätzlicher Förderschulen vorbereiten sollte. Zwar enthielt der Plan auch die Absicht, alternativ das Gemeinsame Lernen zu stärken und zu verbessern. Allerdings ist dies keine realisitische Alternative. Für das Gemeinsame Lernen ist der LVR schlicht nicht zuständig. Und alle Maßnahmen, die der Kommunalverband bisher ergriffen hat, zeigten keinen breiten Erfolg für den Aufbau der inklusiven Bildung. Anstatt mehr Schüler*innen der LVR-Förderschulen das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen, steigt im Gegenteil die Zahl der Schüler*innen der LVR-Schulen.

Kritik von außen hat die LVR-Politiker nun bewogen, einen geänderten Entwurf für die Schulraumplanung vorzulegen. Mit einer Reihe von Text-Änderungen soll erreicht werden, dass der Bau neuer Förderschulen tatsächlich die letzte Option wird. Statt dessen soll der LVR sich stärker darum bemühen, in Zusammenarbeit mit den Kommunen inklusive Schulen aufzubauen. Die Vorlage soll voraussichtlich im Mai beschlossen werden, sobald die Gremien des LVR wieder tagen.

Sich eindeutig für Inklusion zu positionieren, verpasst der LVR allerdings auch mit der entschärften Version der Schulraumplanung 2030. Die schulgesetzliche Verpflichtung, immer genug Schulplätze in Förderschulen für Schüler*innen mit Behinderung vorzuhalten und dafür zur Not weitere Förderschulen zu bauen, lässt sich vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention nicht halten. Die Konvention schreibt vor, dass sämtliche verfügbaren Ressourcen in den Aufbau der Inklusion zu investieren sind. Ein weiterer Ausbau des Förderschulsystems ist unbestritten konventionswidrig. Der LVR ist also in einem rechtlichen Dilemma. Entweder er folgt der Landesgesetzgebung. Oder er folgt der UN-BRK. In jedem Fall handelt er rechtswidrig.

Die politischen Gremien des LVR müssen daraus Konsequenzen ziehen. Anstatt die Schulraumplanung 2030 - auch in der geänderten Form - zu verabschieden, müssen sie der Landesregierung mit einer offiziellen Resolution anzeigen, dass die Regierung wesentlich mehr tun muss für Aufbau und Qualität der inklusiven Bildung. Ein Weiter-So ist nicht zu rechtfertigen.

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