Die Landesregierung setzt seit einigen Jahren auf Pilotschulen. Eine flächendeckende Versorgung mit Integrationsschulen soll es erst 2016 geben - und dann auch nur für SchülerInnen mit Lern- und Entwicklungsstörungen. SchülerInnen mit Schwerbehinderung sind weiter auf Goodwill und auf den richtigen Wohnort angewiesen. Von den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ist dies noch weit entfernt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat die Situation in einer Analyse zusammenfassen lassen.