Link: Kritik vom März
In den Referentenentwurf des 2. Nationalen Aktionsplans wurde im Kapitel Bildung ein neuer Punkt eingeführt: Es soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe Inklusive Bildung der Bundesministerien mit der Kultusministerkonferenz eingerichtet werden: Hier will man sich regelmäßig treffen um den "Austausch über den Stand der Inklusion" zu "verstetigen" und "Handlungserfordernisse" zu "identifizieren".
Besonders viel Hoffnung macht dies nicht. Eine Arbeitsgruppe Inklusion bei der Kultusministerkonferenz gibt es bereits. Wenn darin künftig Vertreter des Bundesbildungsministeriums und des Bundesarbeitsministeriums mitreden, hilft dies zunächst einmal gar nichts. Es müsste schon sichergestellt sein, dass verpflichtende Umsetzungsaufgaben für die Länder beschlossen werden. Handlungserfordernisse bloß zu "identifizieren", dazu noch im Konsens, ist: die programmierte Folgenlosigkeit.
Zu Anhörung am 20. Mai haben wir - wieder gemeinsam mit dem Verband Sonderpädagogik - unsere Stellungnahme entsprechend angepasst. Bezeichnend übrigens, dass zur Anhörung kein einziger Vertreter des Bundesbildungsministeriums erschienen ist. Unsere Kritik durften wir bei den - diesbezüglich unschuldigen - Vertretern des Bundesarbeitsministeriums abladen.
Der Nationale Aktionsplan soll nun vom Kabinett beschlossen werden. Eine Abstimmung im Bundestag ist nicht vorgesehen. Voraussichtlich wird es aber eine Debatte zum Thema geben.