und zum Ziel eines inklusiven Schulsystems bekannt hat, muss jetzt handeln. Inklusion entsteht nicht von allein und nicht durch schöne Worte und Appelle. Was wir jetzt brauchen, sind neue Regeln - im Schulgesetz und in den Erlassen und Verordnungen. Die Landesregierung muss klar stellen: Jenseits aller Diskussionen ums Schulsystem: Die Inklusion ist keine Frage, die jede Kommune nach eigenem Gusto und im eigenen Tempo angehen kann. Das Menschenrecht auf Inklusion ist völkerrechtliche Verpflichtung und überall im Land zu beachten.
Deshalb verlangen wir Eltern in Nordrhein-Westfalen als Sofortmaßnahme die Verankerung des individuellen Rechts auf Inklusion im Schulgesetz, ohne Vorbehalte. Wir erwarten, dass die Landesregierung die Öffentlichkeit, die Kommunen und per Erlass die Landesbehörden über den beginnenden Aufbau des inklusiven Bildungssystems informiert
Wir erwarten, dass unmittelbar nach der Sommerpause die Arbeit an einem NRW-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beginnt. Dazu gehört auch ein Inklusionsplan für das Schulsystem des Landes. Die Pläne müssen, damit sie nicht zu bloßen Absichtserklärungen verkommen, feste Kennzahlen und Zeitpläne enthalten, wie die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in die allgemeinen Schulen vorankommen soll. Um die Qualität der sonderpädagogischen Förderung zu sichern und schleichende Sparmaßnahmen zu verhindern, ist in einem ersten Schritt zu erheben, welche Ressourcen aus den Haushalten des Landes, der Schulträger, der Träger der Eingliederungshilfe u.a. heute im Sonderschulwesen und im Gemeinsamen Unterricht genutzt werden.
Wir wissen, dass das Zusammenwachsen der Sonder- und Regelschulsysteme eine große Aufgabe ist. Wir freuen uns sehr, dass die neue Landesregierung diese Aufgabe nun angehen will und wir wollen versuchen, die Poltik konstruktiv mit praktischen Vorschlägen zu unterstützen.
Wir sind sicher, dass die notwendigen Reformen die Schulen in Nordrhein-Westfalen verbessern werden - für alle Schülerinnen und Schüler.
Nachlese: Was seit der Regierungsbildung passiert ist:
In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich die SPD und die Grünen des Landes an mehreren Stellen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sowohl in den Kindergärten als auch in den Schulen des Landes soll das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zur Selbstverständlichkeit werden. Zudem ist geplant, noch vor der Sommerpause einen Koalitionsantrag zur Umsetzung der UN-Konvention in den Landtag zu bringen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Umbau zum inklusiven Bildungssystem auf den Weg zu bringen.
Aus Kreisen der zukünftigen Regierung wurde bekannt, dass Anträge auf neue Gesamtschulen und auf Gemeinsamen Unterricht, die in der Vergangenheit abgelehnt worden sind, unverzüglich neu gestellt werden sollen - am besten mit Durchschlag direkt ins Büro der neuen Schulministerin.
Hier erst einmal die Passage des Koalitionsvertrages zur inklusiven Bildung im Wortlaut:
"Wir schaffen Inklusion
Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusiveBildung ein. Diesem Recht wollen wir landesgesetzlich Rechnung tragen. In einem ersten Schritt wollen wir einen Inklusionsplan entwickeln, der den Eltern das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglicht und weitere Schritte und Maßnahmen beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Dazu gehört auch, dass Schul-, Jugendhilfe- und Sozialplanung vor Ort gemeinsam mit dem Blick auf das Inklusionsziel zusammenarbeiten. Die Landschaftsverbände können und sollen ihre vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen in diese Prozesse einbringen."
Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen hatte SPD und Grüne tags zuvor noch in einem Offenen Brief aufgefordert, den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems und Sofortmaßnahmen für das Recht auf Integration in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.