NRW: Es geht (nur noch) um's Geld

Die Zeiten, in denen sich die politischen Akteure in Nordrhein-Westfalen mit fortschrittlichen Papieren zur Inklusion überboten, sind vorbei. Inzwischen geht´s nicht mehr um Inklusion.

Inzwischen geht´s nur noch um Geld. Die Kommunen sehen immense Kosten auf sich zukommen und wollen, dass das Land die inklusive Bildung finanziert. Das Land ist der Meinung, dass die Kommunen wie bisher für die Schulträgerkosten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zuständig sind. Jetzt wollen die Kommunen gegen das neue Schulgesetz vor dem Landesverfassungsgericht klagen - und haben ein Gutachten über mögliche Kosten der Inklusion für die Städte und Gemeinden vorgelegt: mit imposanten, aber völlig aufgeblasenen Zahlen.

Das Gutachten trifft völlig unrealistische Annahmen: Für JEDE Schule, die Kinder mit Behinderung besuchen, ist angeblich ein eigener Schulpsychologe notwendig, dazu noch für jede Jahrgangsstufe ein eigener Sozialarbeiter. Allein dieser Posten macht in der Berechnung der angeblichen Kostensteigerungen  für den Kreis Borken weit mehr als die Hälfte der zusätzlichen Kosten aus.

Und es geht weiter: Für Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen (!) wird zur örtlichen Regelschule ein Taxitransport berechnet (obwohl die heute selbst zu ihren viel weiter entfernten Förderschulen oft ganz normal mit dem Schulbus oder dem öffentlichen Bus fahren). Die Umwandlung sämtlicher integrativer Schulen in Ganztagsschulen wird komplett zu den Kosten der Inklusion summiert. Die Stadt Essen meint, iin den ersten 5 Jahren 34 Schulen barrierefrei für Rollikinder umbauen zu müssen - obwohl in diesen fünf Jahren insgesamt (!) nur 30 rollifahrende Schüler erwartet werden.

Neben den unrealistischen Annahmen ignoriert das Gutachten konsequent mögliche Einsparungen. Wenn z.B. ein Schüler von der Förderschule des Kreises auf die Regelschule der Gemeinde wechselt, werden die Schülerfahrtkosten der Gemeinde als Kostensteigerung gerechnet. Dass gleichzeitig die Fahrtkosten des betreffenden Kindes für den Kreis wegfallen, bleibt unberücksichtigt.

Auf Seite 48 des Gutachtens distanzieren sich selbst die Autoren des Gutachtens von diesem Vorgehen. Der sehr interessante Punkt der Verschiebung der Kosten innerhalb der kommunalen Familie, heißt es dort, sei leider nicht Auftrag des Gutachtens gewesen.

Tatsächlich müssten die Kommunen zu allererst regeln, wie sie die Kosten der sonderpädagogischen Förderung untereinander neu aufteilen, also zwischen Gemeinden, Kreisen, Städten und Landschaftsverbänden. Es kann nicht sein, dass Kreise und Landschaftsverbände die Kinder aus ihren Förderschulen an die Gemeinden und Städte abgeben, aber ihre Etats für die Schulplätze dieser Kinder einfach behalten.

Die Elternverbände in Nordrhein-Westfalen haben jetzt in Dutzenden Kommunen Anträge gestellt, alle bisherigen Kosten für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu erfassen: Damit die vielen Etats, deren Geld heute in die Sonderschulen fließt, für inklusive Bildung genutzt werden können. Und nicht in den allgemeinen Haushalten verschwinden. Zum Beispiel der Antrag in Köln.

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