NRW: Regierung verweigert klaren Rechhtsanspruch

Eltern behinderter Kinder üben scharfe Kritik am gestern vorgestellten Gesetzentwurf der Landesregierung (siehe auch die Synopse) für inklusive Bildung.

Dem eigenen Anspruch, die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen konsequent umzusetzen, werde die rot-grüne Koalition damit nicht gerecht. "Den von der UNO geforderten individuellen Rechtsanspruch jedes Kindes auf inklusive Bildung kann man sich in diesem Gesetzestext allenfalls zwischen den Zeilen zusammen-interpretieren", sagt die Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms. Zudem sei der Gesetzentwurf gespickt mit schwammigen Ausnahmeregelungen. "Nach welchem Maßstab soll denn bitteschön gemessen werden, ob Kosten für gemeinsames Lernen `vertretbar´ sind?" Die Eltern fühlen sich mit solchen Regelungen von der Landesregierung allein gelassen.

"Wir wissen aus Erfahrung, wie das dann in der Praxis läuft: Wenn das Amt nicht will, haben die Familien nur dann eine Chance, wenn sie genug Geld und Nerven haben, sich einen guten Anwalt zu leisten. Das ist dann Inklusion für Bessergestellte."

Die Absicht der Landesregierung, es

  • einerseits den Kommunen zu überlassen, was sie für inklusive Bildung tun wollen
  • und andererseits auf klare Regeln zum Abbau des Förderschulsystems zu verzichten

gibt den Städten und Gemeinden in Sachen Inklusion die Lizenz zum Unterlassen und droht die gerade begonnene Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft personell auszuhungern.

"Schon jetzt fehlen überall im Land in den integrativen Schulen die Sonderpädagogen. Auf der anderen Seite laufen zunehmend Sonderschulen weiter, die in den Eingangsklassen so wenige Schüler haben, dass sie von Rechts wegen nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung bekommen dürften. Und die brauchen natürlich alle einen Sonderpädagogen als Klassenlehrer."
Vor diesem Hintergrund seien bisherige Zusagen der Landesregierung, in den kommenden Jahren 1.800 Lehrerstellen der Inklusion zu widmen, weil sie an anderer Stelle wegen des Bevölkerungsrückgangs nicht mehr gebraucht werden, für den Aufbau der inklusiven Bildung einfach zu wenig.

"Wir setzen nun unsere Hoffnung auf die Abgeordneten im Landtag", sagt die mittendrin-Vorsitzende. "Wer die UN-Konvention konsequent umsetzen will, muss klare Gesetze machen".

Auch die LAG Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen NRW protestiert gegen die geplante Schulgesetznovelle. Der Verband hatte am Montag mit einem eigenen Gesetzentwurf gezeigt, wie tatsächliche Inklusion gesetzlich verankert werden kann.

Auch die LAG kritisiert den geplanten Kostenvorbehalt für inklusive Bildung. "Die Finanzlage der Kommunen lässt erwarten, dass Eltern weiterhin vor Gericht gehen müssen, um ein von Deutschland anerkanntes Menschenrecht für ihr Kind zu erkämpfen - das währenddessen eine Zwangszuweisung zur Sonderschule erhält", sagt die stellvertretende LAG-Vorsitzende Ulrike Hüppe

Auch dürfen nur Erst- und Fünftklässler von diesem Recht Gebrauch machen. Ein Wechsel von der Förderschule ist nicht vorgesehen. Den Besuch eines Berufskollegs will die Landesregierung sogar erst 2016 ermöglichen. "Was mit den noch schulpflichtigen Jugendlichen passiert, die im Sommer den Gemeinsamen Unterricht nach Klasse 10 verlassen, scheint niemanden zu interessieren", konstatiert Hüppe. Sie nennt dieses Vorgehen "Menschenrecht auf Raten". "Wie die betroffenen Kinder sich fühlen, danach fragen die Verantwortlichen offenbar nicht."

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