NRW: Wahlrecht oder leere Verprechungen?

Überrascht waren wir schon, als Schulministerin Barbara Sommer vor einer Woche angekündigt hat, Eltern behinderter Kinder sollten in Nordrhein-Westfalen künftig wählen können,

ob ihre Kinder eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule besuchen. Doch wie ernst meint die Ministerin das?

Das Wörtchen "grundsätzlich" in ihrer Pressemitteilung könnte das Entscheidende sein: Wir (die Landesregierung NRW) wollen grundsätzlich zu einem Wahlrecht für die Eltern kommen. Aber wie lange das dauert, da wollen wir uns noch nicht festlegen.

Wir Eltern sind jedenfalls der Meinung: Es muss zum kommenden Schuljahr kommen. Es gibt keinen Grund, an der Praxis der Zwangszuweisungen von Kindern in die Sonderschulen festzuhalten. Wolkige Versprechungen helfen unseren Kindern nicht weiter. Und die UN-Konvention ist noch nicht umgesetzt, wenn man das von Seiten der Regierung bloß behauptet.

Die ersten Reaktionen der Verbände auf die neue Entwicklung in NRW sind jedenfalls schon da. Lesen Sie die Erklärungen des mittendrin e.V. und der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW, des SoVD und des Landkreistags.

Dass Zweifel an der neuen Inklusionsfreudigkeit der NRW-Schulministerin angebracht sind, zeigt ihre Rede auf einer Tagung des Grundschulverbandes wenige Tage nach der Pressemitteilung, die ein Wahlrecht zwischen Sonderschule und Integration in Aussicht gestellt hatte. Lesen Sie den Bericht der Aktion Humane Schule.

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