Sachsen erfindet Schulleiter-Wahlrecht...

Die Kulturbürokratien mancher Bundesländer entwickeln bemerkenswerte Kreativität, die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu umgehen.

Zum Beispiel Sachsen, wo der Landtag demnächst über ein neues Schulgesetz abstimmen soll. Der Entwurf wurde präsentiert mit der Aussage, hier werde nun die Umsetzung der UN-BRK vollzogen. Wir meinen: Hier wird vor allem die Öffentlichkeit hinters Licht geführt.

Zwar soll zieldifferenten Lernen - wenn auch erst in einigen Jahren - endlich auch in der Sekundarstufe und in allen Schulformen erlaubt sein. Ja, sie lesen richtig: Das ist in Sachsen bis zum heutigen Tag an öffentlichen Schulen verboten!

Doch es gibt kein Postulat des Gemeinsamen Lernens als Regelfall,

es gibt kein Recht auf angemessene Vorkehrungen wie zum BeispStellungnahmeiel den Aufbau personeller und sächlicher Ausstattungen für Regelschulen, die gemeinsames Lernen erst möglich machen,

und es gibt kein individuelles Recht auf Gemeinsames Lernen. Inklusion soll nur möglich sein,

- wenn die Voraussetzungen dafür schon vorhanden sind

- wenn sie dem Lern- und Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen entspricht(das Kind muss also integrationsfähig sein, nicht die Schule!),

- und wenn der Schulleiter das so entscheidet.

Andere Bundesländer verstecken sich hinter einem vorgeblichen Wahlrecht der Kinder bzw. deren Eltern auf inklusive Schule. Sachsen zieht Trick 17 und erfindet ein Schulleiter-Wahlrecht.

Lesen Sie dazu die  Stellungnahme der Eltern von Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen in Sachsen Lagis.

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