Später Einschulen wird wieder möglich

In Nordrhein-Westfalen galt in den vergangenen Jahren: Wer nach Stichtag schulpflichtig ist, wird eingeschult.

Rückstellungen gab es nicht mehr - es sei denn, es wurden erhebliche medizinische Gegengründe belegt.

Die neue Schulministerin hat nun die Vorgaben geändert. Ein neuer Erlass gibt Schulleitern erheblich größere Freiheit, einzelne Kinder zum Beispiel wegen Entwicklungsverzögerung von der Einschulung zurück zu stellen. Er darf und soll dabei jetzt auch Gutachten von Ärzten oder Therapeuten berücksichtigen, die von den Eltern mitgebracht werden.

Für alle, die es betrifft, hier der Erlass im Download

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