UN-Konvention: Es ist vollbracht!

Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen akzeptiert.

Das letzte Wort hat voraussichtlich am 19. Dezember der Bundesrat. Zum Datum 1. Februar 2009 wird Deutschland damit die Konvention offiziell ratifiziert haben. Sie ist dann von Deutschland akzeptiertes Völkerrecht und muss in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.

Behindertenverbände warnen, dass die Umsetzung der Forderungen der UN-Konvention trotzdem noch ein langer Weg wird.

Zusammen mit dem Ratifizierungsgesetz hat der Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, die Sonderschulen endlich in Bildungsstudien und Schultests wie PISA einzubeziehen. Die FDP forderte eine zügige Umsetzung der Konvention in deutsche Gesetze. Die entsprechenden Entschließungsanträge finden Sie unten im Download.

Vorgeschichte:

Am 12. November 2008 war die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht worden. In der Debatte sprachen sich die Vertreter aller Fraktionen für inklusive (alle Menschen einbeziehende) Bildung und für das Recht behinderter Kinder auf Integration in die Regelschulen aus. Wir freuen uns über die Reden alter und neuer Mitkämpfer für die Schule für Alle!

Lesen Sie die Reden vom 12. November auf den Seiten 122-129 im Protokoll des Deutschen Bundestages: Link

Am 24. November hatte dann der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales für die zweite Lesung des Ratifizierungsgesetzes Experten angehört. Dabei verlangte Prof. Dr. Jutta Schöler als Expertin für Bildung mit der Ratifizierung der UN-Konvention in Deutschland auf allen Ebenen die bisherigen ausgrenzenden Mechanismen zu überprüfen. Gegen den Willen der Eltern dürfe künftig keine Überweisung an Sonderschulen erfolgen. Prof. Dr. Schöler erwartet einen Zeitplan, die vorhandenen Förder-/Sonderschulen in attraktive Schulen für alle umzuwandeln oder abzuschaffen.

Lesen Sie die Stellungnahmen aller Verbände zur Anhörung.

Dass die UN unmißverständlich auf inklusive Bildung setzt und das deutsche Sonderschulwesen damit nicht vereinbar ist, hat auch das Sekretariat der Kinderrechtskonvention noch einmal klar gestellt. Hier die Stellungnahme der Kinderrechtskonvention zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen.

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