Was macht ihr mit dem Geld?

Elternvereine in Nordrhein-Westfalen haben ihre Kommunen aufgefordert Auskunft zu geben, wofür sie die Inklusionszuschüsse des Landes ausgeben. Am ersten Februar bekommen die Kommunen erstmals Geld aus dem "Inklusionsförderungsgesetz", das am 3.7. 2014 verabschiedet wurde.

Fünf Jahre lang zahlt das Land insgesamt 175 Millionen Euro an die Kommunen, um Kosten auszugleichen die den Kommunen durch den Aufbau der inklusiven Bildung zusätzlich entstehen. Dabei geht es um Investitionen, aber auch um Personal.

Eineinhalb Jahre lang hatten sich Land und Kommunen ums Geld gestritten und damit die erste Schulgesetzänderung in Richtung Inklusion blockiert. Dabei hatten die Kommunen stets behauptet, die Inklusion verursache Zusatzkosten in Milliardenhöhe, die sie nicht tragen könnten. Ob die nun ausgehandelten Zuschüsse ausreichen, soll in diesem Jahr evaluiert werden.

Die Eltern in Nordrhein-Westfalen wollen nach dem unsäglichen Finanzstreit nun aber genau wissen, ob das so lautstark geforderte Geld auch wirklich in der inklusiven Bildung ankommt. Besorgnis erregte am 12. Dezember ein Artikel der Aachener Nachrichten, in dem die Aachener Stadtverwaltung mit der Aussage zitiert wird, dass von den 407.000 Euro, die der Stadt im Februar überwiesen werden, für inklusive Projekte ohnehin nur noch 129.000 Euro verfügbar seien. Der Rest sei in die allgemeine Haushaltsdeckung geflossen. Aachens Schuldezernentin Susanne Schwiers hat dies inzwischen dementiert.

In Briefen haben die Elternvereine heute ihre Kommunen aufgefordert die geplante Verwendung der Inklusionszuschüsse detailliert offen zu legen. Als Beispiel lesen Sie hier den Brief des Elternvereins mittendrin e.V. an die Stadt Köln:

 

Betr: Bitte um Information zur Verwendung der Gelder aus dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Sehr geehrter Herr Roters,

wir Elternvereine für inklusive Bildung freuen uns sehr, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz den Weg zur inklusiven Bildung eingeschlagen hat.

Als Eltern ist uns bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs unserer Kinder auf inklusive Bildung wichtig, dass Inklusion nicht allgemein oder im Einzelfall an fehlenden Ressourcen scheitert. Dafür sind nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung alle staatlichen Ebenen in der Verpflichtung, die Ressourcen bedarfsgerecht aus dem Förderschulsystem in die inklusive Bildung umzuschichten sowie ggf. nach ihren Möglichkeiten weitere benötigte Ressourcen bereit zu stellen.

Nach den finanziellen Verhandlungen der Kommunen mit dem Land NRW hat der Landtag den Kommunen im Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in den nächsten fünf Jahren Mittel für Investitionen und nicht-lehrendes Personal zur Verfügung gestellt.

Wir bitten nun um Auskunft über die Verwendung dieser Gelder.

- Wie hoch ist die Summe, die der Stadt Köln im Februar 2015 aus den Mitteln des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion zufließen wird?

- Welche konkreten Investitionen, personellen Maßnahmen und sonstigen Aufwendungen wird die Stadt Köln aus dieser Summe finanzieren?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

mittendrin e.V., Köln (als örtlicher Ansprechpartner)

 

unterstützt durch:

Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Bonn e.V. Gemeinsam Leben Lernen e.V., Hilden Gemeinsam Leben & Lernen Düsseldorf e.V. Gemeinsam leben - Gemeinsam Lernen Aachen e.V. Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Brühl VIBRA e.V. Ratingen Schule für Alle e.V. Hennef Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Kreis Borken Elterninitiative Inklusion Bornheim Elterninitiative Gemeinsamer Unterricht in Monheim am Rhein Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Olpe plus e.V, Bielefelder Initiative Eine Schule für Alle.

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