Termin: Gewährung von Nachteilsausgleichen

15.06.2023 · 19:00 – 20:30 Uhr · mittendrin e.V. · Hybrid

Schüler:innen, Auszubildende und Studieren- de mit einer Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf haben Anspruch auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.

Damit sollen behinderungsbedingte Nachteile kompensiert werden, um entsprechend den individuellen Potenzialen Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse zu erreichen (wenn sie zielgleich unterrichtet werden).

„Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist damit kein freiwilliges Entgegenkommen, das auf „Kann-Bestimmungen“ beruht. Vielmehr haben die betroffenen Schüler:innen Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleich.“ (Handreichung Inklusion an Schulen, S. 63, Bezirksregierung Köln; 05/2019).

Den Betroffenen dürfen beim Lernen und bei Prüfungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkont- rollen) aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Die Leistungsanforderun- gen bleiben gleich, so dass der Nachteilsaus- gleich keine Bevorzugung darstellt. Der Nach- teilsausgleich darf nicht zu einer Abwertung der Leistungen führen. Deshalb sind Hinweise auf den Nachteilsausgleich in Zeugnissen nicht statthaft.

Über die konkrete Ausgestaltung von Nachteils- ausgleichen möchten wir Sie an diesem Abend informieren.

An dieser Infoveranstaltung können Sie auch online teilnehmen.

Falls Sie an der Veranstaltung online teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an beratungmittendrin-koeln.de. Eine Anmeldung über den Button „Jetzt kostenfrei buchen“ ist nicht erforderlich. Den entsprechenden Zugangslink erhalten Sie kurz vor dem Termin.

Datum und Uhrzeit:

15.06.2023 · 19:00 – 20:30 Uhr

Ort / Online

Adresse:

mittendrin e.V.
Luxemburger Straße 191, 50939 Köln

Online-Plattform:
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Anmeldung:

Preis wird noch bekanntgegeben.

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