Inklusion in NRW
Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 u.a. verpflichtet ein inklusives Bildungssystem aufzubauen.
Nordrhein-Westfalen hat mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/2015 erste wesentliche Anpassungen an die UN-BRK vorgenommen, die seitdem durch mehrere Verordnungen und Erlasse ausgestaltet worden sind.
Seitdem soll laut Schulgesetz die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule stattfinden. Abweichend hiervon können Eltern die Förderschule wählen.
Trotzdem können heute viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihr Recht auf inklusive Schulbildung immer noch nicht einlösen. Es fehlt weiter insbesondere für Kinder aus den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung und Emotional-soziale Entwicklung an wohnortnahen inklusiven Beschulungsmöglichkeiten in angemessener Qualität. In der Folge ist die inklusive Entwicklung ins Stocken geraten.
Aktuell steht Nordrhein-Westfalen am Beginn eines weiteren deutlichen Ausbaus des Förderschulsystems. Nach unseren Recherchen vom August 2025 sind in NRW aktuell mindesten 30 zusätzliche Förderschucen in Planung. Geichzeitig beklagen viele Kommunen, dass für die Verbesserung des inklusiven Schulangebots kein Geld da sei. Mehr Infos
Wo bleibt der Aktionsplan inklusive Bildung? Aus Erfahrung wissen wir, der flächendeckende Ausbau guter inkusiver Bildung passiert nicht von alleine. Es braucht poltische Steuerung und einen Plan. Sio wie es auch der UN-Fachausschuss nach der Staatenprüfung zut Umsetzunge der UN-BRK 2023 gefordert hat. Die aktuelle Landesregierung hat die Aufstellung eines solchen Aktionsplans inklusive Bildung in der Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen, „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ (2022 – 2027), verankert, bisher jedoch nur einzelne Maßnahmen getroffen.
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