Sie garantiert Menschen mit Behinderung die Selbstbestimmung und schützt sie vor Diskriminierung. Sie verpflichtet die Staaten zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Für uns ist das ein großer Tag. Bislang konnten die Behörden ganz selbstverständlich unsere Kinder mit Verweis auf Gesetze und Verordnungen auch gegen unseren Willen auf Sonderschulen schicken. Ab heute stehen WIR auf dem Boden des Rechts: des von Deutschland anerkannten Völkerrechts!
Dieses Recht durchzusetzen, wird uns noch viel Mühe kosten. Schulgesetze müssen geändert, Verordnungen einkassiert, Prozesse geführt werden. In der Schulpolitik muss das Denken die Richtung ändern. Es ist also noch nicht die Zeit, sich zurückzulehnen. Es ist die Zeit, noch lauter UNSER RECHT AUF INKLUSIVE BILDUNG einzufordern.
Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesarbeitsministerium auf eine Anfrage des behindertenpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion Erwin Lotter festgestellt, dass die UN-Konvention allein unseren Kindern noch kein individuelles und einklagbares Recht auf Integration in die normale Schule gibt. Doch sie gibt uns das Recht, auf Änderung der Gesetze zu klagen.