Laut dem 2014 in Kraft getretenen 9. Schulrechtsänderungsgesetz soll die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule stattfinden. Trotzdem gibt es immer noch für viele Schüler*innen mit Behinderungen und Förderbedarfen keinen wohnortnahen inklusiven Schulplatz in angemessener Qualität. Die aktuelle Landesregierung NRWs hat die Aufstellung eines Aktionsplans im Koalitionsvertrag angekündigt, bisher jedoch nur einzelne Maßnahmen getroffen.
Nun sind Eltern und Selbsthilfe selbst aktiv geworden. Die „LAG SELBSTHILFE NRW“ e.V., „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW“ und der „mittendrin e.V.“ haben mit Unterstützung vom „Landesbehindertenrat NRW e.V.“ einen Aktionsplan inklusive Bildung veröffentlicht.
Der Aktionsplan umfasst sechs Handlungsfelder von der konkreten Ausbauplanung inklusiver Schulplätze über die Ressourcensteuerung, die Qualitätsentwicklung, die Unterstützung der Eltern, die Bedarfsfeststellung bis zum Thema Übergang Schule Beruf.
In jedem dieser Handlungsfelder sind zwischen zwei und fünf zentrale Maßnahmen zusammengeführt, jeweils mit Vorgehensweise, mit Benennung der Verantwortlichen, mit Vorschlägen zur wirksamen Evaluierung und einem Ausblick auf ggf. notwendige finanzielle Ressourcen. Vorgesehen ist zum Beispiel eine transparente und vorausschauende Planung neuer inklusiver Schulen, deren verlässliche Vorbereitung, eine starke Qualitätssteuerung durch die Schulaufsicht, eine bessere bedarfsgerechte Verteilung der Personalstellen, ein Case-Management für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung sowie eine externe Evaluierung, wie gut die Veränderungen in den Schulen auch umgesetzt werden.
Der Aktionsplan basiert auf langjährigen Erfahrungen mit der inklusiven Entwicklung und Nicht-Entwicklung der Schullandschaft in NRW. Er ist erarbeitet worden aus der praktischen Erkenntnis, dass ein komplexes Reformprojekt wie die inklusive Bildung sich nicht allein auf Basis von Gesetzen und vereinzelten Maßnahmen realisiert. Ein so anspruchsvolles Projekt wie die inklusive Bildung braucht ein durchdachtes Projektmanagement und dafür braucht es einen Plan.
Auch der UN-Fachausschuss hat Deutschland 2023 nach der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erneut aufgefordert, die inklusive Entwicklung des Schulsystems mit Aktionsplänen auf Ebenen der Länder und Kommunen zu steuern, die mit klaren Zielsetzungen und Indikatoren für eine gelingende und überprüfbare Entwicklung sorgen.
Zentrales Ziel ist es für jede Schülerin und jeden Schüler – mit Behinderung, mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit erhöhtem individuellen Förderbedarf – unabhängig von der Elternwahlentscheidung bis 2035 ein qualitativ, hochwertiges und effektives inklusives Schulangebot vor Ort bereitzustellen – wohnortnah und im Sozialraum der Betroffenen.
Den Aktionsplan finden Sie hier:
Aktionsplan inklusive Bildung NRW (PDF)
Hintergrundinformationen zum Thema inklusive Bildung:
Inklusion: NRW-Schulpolitik entspricht nicht dem Elternwillen
Wissenschaftliche Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) belegt, dass Eltern behinderter Kinder Inklusion wünschen, aber kein gutes Angebot vorfinden.
zur kompletten NRW Auswertung des DIMR
NRW: Dutzende neuer Förderschulen in Planung
Das Land Nordrhein-Westfalen steht vor einem immensen Ausbau der Förderschullandschaft. Der Elternverein mittendrin e.V. listet aktuell 30 Fälle auf, in denen Städte, Kreise oder Landschaftsverbände ihre konkrete Absicht bekundet haben, in den nächsten Jahren zusätzliche neue Förderschulen zu gründen oder dies sogar schon in ihren Schulentwicklungsplänen verankert haben.
zur Pressemitteilung des mittendrin e.V.
UNO fordert schnelleren Wandel zur inklusiven Bildung
In seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands zeigt sich der UN-Fachausschuss besorgt über die immer noch bestehenden Sonderschulen und Sonderklassen in Deutschland. Die Regierung müsse dafür sorgen, dass die Bundesländer die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.