Rechtsbehelfe / Widerspruch

Wenn eine Behörde oder ein Amt über Anträge entschieden hat, erhalten Sie einen schriftlichen (Bewilligungs- oder Ablehnungs-) Bescheid.

Diese Bescheide sind Verwaltungsakte, gegen die Sie meist innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können.

Details zur Art des Rechtsmittels (z.B. Widerspruch, Einspruch, Klage) den Fristen, der Form (schriftlich, mündlich) und der Stelle, bei der das Rechtsmittel eingelegt werden kann, stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung, die jeder Bescheid enthalten muss. Sollte diese Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, so können Sie auch noch nach dem Ablauf der eigentlichen Rechtsmittelfrist innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen.

In manchen Fällen (z.B. Antrag auf Feststellung oder Aufhebung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs) gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit, sondern es muss sofort Klage eingelegt werden.

Für die Einlegung eines Widerspruchs benötigen Sie keinen Anwalt. Trotzdem ist es oft sinnvoll sich von einer Beratungsstelle oder einem Fachanwalt beraten (oder vertreten) zu lassen. Einerseits hilft es die Erfolgsaussichten abzuschätzen, andererseits sie zu erhöhen. Über das Widerspruchsvefahren können Sie mit der richtigen Begründung und Unterstützung schneller Ihre Rechte realisieren als über Klagen vor Gericht.

 

Praxistipps:

1. Beachten Sie unbedingt die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels.

2. Sie können zunächst formlos und fristwahrend Widerspruch / Einspruch einlegen, ohne zugleich schon die Begründung mitzuliefern. Es reicht aus zu schreiben, dass Sie Widerspruch/Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen werden.

3. In manchen Fällen kann es helfen, wenn Sie vor der Begründung des Rechtsmittels Akteneinsicht erhalten haben. Erst dann wissen Sie, auf welche Unterlagen und Informationen die Verwaltung ihre Entscheidung stützt. Deswegen können Sie beim Einlegen des Widerspruchs (s.o.) zugleich Akteneinsicht oder Übersendung von Kopien der entscheidungsrelevanten Unterlagen beantragen.

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
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Weiterführende Links:

betanet - Widerspruch, Klage, Berufung

Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

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