Akteneinsicht

Nicht jeder denkt daran, dass man als Beteiligte*r bei Auseinandersetzungen oder im Antragsverfahren mit öffentlichen Stellen ein relativ umfassendes Akteneinsichtsrecht besitzt.

Nutzen Sie ggf. dieses Recht, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, Ihre Informationsbasis und Handlungsspielräume zu vergrößern. Sie können bei Anträgen und Streitigkeiten nachvollziehen, welche Unterlagen entscheidungsrelevant sind, welche Informationen fehlen, nicht berücksichtigt wurden oder schlicht falsch sind. Achten Sie dabei auch auf die Seitennummerierung, denn dann können Sie erkennen, ob ggf. Aktenbestandteile fehlen. Außerdem lässt sich beim Aktenstudium auch erkennen, ob ggf. Informationen an Dritte weitergegeben oder von Dritten angefragt wurden, ohne dass Sie dazu eine datenschutzrechtlich erforderliche Zustimmung gegeben haben. Im besten Falle gelingt es nach der Akteneinsicht eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Das Recht auf Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien im Sozialverfahren ist in § 25 SGB X verankert. Dort wird kein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht gewährt, sondern nur insoweit erlaubt als die Kenntnis der betreffenden Unterlagen erforderlich ist, um die eigenen Interessen (des Beteiligten) geltend machen zu können oder zu verteidigen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - SGB X § 25 Akteneinsicht

In den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder existieren analoge Regelungen jeweils im § 29. Das Recht Kopien zu erhalten oder selbst anzufertigen wird dort zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ist rechtlich aber unstrittig.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - VwVfG § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte

Recht NRW - Akteneinsicht durch Beteilgte

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de

Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

Schlagworte

  • Recht bekommen