Sei es nur bei der Beantragung von Therapien, eines Pflegegrades, der Wahl des inklusiven Kindergarten- oder Schulplatzes, dem Weg dorthin, einer Schulassistenz, Nachteilsausgleichen in der Schule, der Versorgung mit Hilfsmitteln oder auch der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der eigenen Haustür. Der Zugang zu Bildungsabschlüssen und Arbeit wird durch eine Behinderung oft erschwert.
Der Schwerbehindertenausweis hilft dabei, die aus einer Behinderung resultierenden Nachteile durch spezielle Rechte und Leistungen zu verringern oder auszugleichen. Dies beinhaltet im Einzelfall auch die Zuerkennung von speziellen Merkzeichen (B, G, aG, H, Gl, TBl, RF), die z.B. zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson oder vergünstigten Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr berechtigen.
In unterschiedlichen Lebensbereichen ermöglicht oder vereinfacht ein Schwerbehindertenausweis die Inanspruchnahme von Rechten (soweit die individuellen Voraussetzungen vorliegen):
Gesundheit: Frühförderung, insbesondere nichtärztliche therapeutische, psychologische, heil-und psychosoziale Leistungen, Versorgung mit Hilfsmitteln, Reha-Maßnahmen wie Mutter/Vater/Kind-Kuren
Mobilität/Parken: Parkberechtigungen, Befreiung von der Kfz-Steuer, Vergünstigung für den öffentlichen Personennahverkehr, kostenlose Mitnahme einer Begleitperson
Finanzen: Steuerfreibeträge, Mehrbedarfe bei der Grundsicherung und Sozialgeld
Schule: Gewährung von Nachteilsausgleichen bei Klassenarbeiten und Prüfungen (Details: Nachteilsausgleiche) Schulassistenz, Schulwegbegleitung, Hilfsmittelausstattung
Übergang Schule-Beruf: Individuelle Unterstützung und Finanzierung spezieller Angebote für Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Bildung
Arbeit: Finanzielle Förderung für den Arbeitgeber, Finanzierung der Arbeitsplatzausstattung, 5 Tage Zusatzurlaub, Sonderkündigungsschutz
Wohnen: Zuschüsse und Steuervergünstigung für den Umbau zum barrierefreien Wohnraum, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe, Mehrbedarfe für Assistenten, Spezielle Angebote im betreuten Wohnen
Rente: Berechtigung zum früheren Rentenbeginn
Zusammenfassung:
1. Nur mit dem Schwerbehindertenausweis lassen sich spezielle Rechte wie Steuervorteile, ggf. Parkberechtigungen, Vergünstigungen, finanzielle Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen, erhöhter Urlaubsanspruch oder Sonderkündigungsschutz in Anspruch zu nehmen.
2. Mit einem Schwerbehindertenausweis werden Anträge etwa auf Hilfsmittel, Schulassistenz oder Nachteilsausgleiche meist schneller und einfacher bewilligt.
3. Bedenken, dass der Schwerbehindertenausweis mehr Nachteile als Vorteile nach sich zieht, z.B. im Arbeitsleben, teilen wir nicht. Grundsätzlich ist niemand verpflichtet seine Schwerbehinderung anzugeben, auch nicht bei Vorstellungsgesprächen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn die Behinderung die Ausübung der angestrebten Tätigkeit unmöglich macht oder die Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt. Bei Bewerbungen im Öffentlichen Dienst kann die Angabe einer Schwerbehinderung ein Vorteil sein, weil geeignete schwerbehinderte Bewerber gem. § 165 SBG IX zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen. Gerne informieren wir Sie über Details hierzu persönlich.
Zusätzlich können wir Ihnen auch unser Handout zum Schwerbehindertenausweis zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage: § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland (alle Bundesländer)
Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de.
Weiterführende Links:
Landesbehindertenbeauftragte - Häufige Fragen
BIH Integrationsämter - Offenbarung der Schwerbhinderung
Familienratgeber - Schwerbehinderung