Zuständigkeiten im Bildungssektor

Die Zuständigkeiten im Bildungsbereich sollten Sie kennen, damit Sie sich ohne Umwege an den richtigen Ansprechpartner wenden können.

I. Schulaufsicht

Die Schulaufsicht ist zuständig für das Lehrpersonal und die inneren Schulangelegenheiten. Basis der Schulaufsicht sind die Schulgesetze der Länder. Es ist dabei zwischen Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht zu unterscheiden.

Behörden sind in NRW

  • Das Ministerium für Schule und Weiterbildung als obere Schulaufsicht
  • Die Bezirksregierung als mittlere Schulaufsicht ist für die Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Realschulen und Berufskollegs zuständig.
  • Die Schulämter der Kommunen und Kreise als Schulträger sind für Primarstufe, ihre Förderschulen und Hauptschulen zuständig.

Daneben gibt es in NRW noch die Förderschulen der beiden Landschaftsverbände – LVR und LWL. Hierbei handelt es sich um Förderschulen folgender Schwerpunkte:  Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache - Sekundarstufe I, Körperliche und motorische Entwicklung.

Weiterführende Links:

schulaufsicht

stadt-koeln

lvr

 

II. Schulträger

  • Die Kommunen
  • Die Kreise
  • Und die Landschaftsverbände in NRW (LVR und LWL).

Hauptaufgaben der Schulträger sind:

  • die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten
  • dass für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen
  • unter Beteiligung der einzelnen Schule(n) übernimmt der Schulträger u. a. die Aufgaben:
    • In Abstimmung mit der Schulaufsicht bestimmt der Schulträger die Einrichtung von Schulen mit Gemeinsamen Lernen.
    • über Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule zu entscheiden
    • einen Schulentwicklungsplan aufzustellen
    • Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche festzulegen
    • Schulwegsicherung und Schülerbeförderung zu gewährleisten.

 

 

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
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Schlagworte

  • Schule