Termin: Gewährung von Nachteilsausgleichen
Damit sollen behinderungsbedingte Nachteile kompensiert werden, um entsprechend den individuellen Potenzialen Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse zu erreichen (wenn sie zielgleich unterrichtet werden).
„Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist damit kein freiwilliges Entgegenkommen, das auf „Kann-Bestimmungen“ beruht. Vielmehr haben die betroffenen Schüler:innen Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleich.“ (Handreichung Inklusion an Schulen, S. 63, Bezirksregierung Köln; 05/2019).
Den Betroffenen dürfen beim Lernen und bei Prüfungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkont- rollen) aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Die Leistungsanforderun- gen bleiben gleich, so dass der Nachteilsaus- gleich keine Bevorzugung darstellt. Der Nach- teilsausgleich darf nicht zu einer Abwertung der Leistungen führen. Deshalb sind Hinweise auf den Nachteilsausgleich in Zeugnissen nicht statthaft.
Über die konkrete Ausgestaltung von Nachteils- ausgleichen möchten wir Sie an diesem Abend informieren.
An dieser Infoveranstaltung können Sie auch online teilnehmen.
Falls Sie an der Veranstaltung online teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an beratungmittendrin-koeln.de. Eine Anmeldung über den Button „Jetzt kostenfrei buchen“ ist nicht erforderlich. Den entsprechenden Zugangslink erhalten Sie kurz vor dem Termin.
Datum und Uhrzeit:
15.06.2023 · 19:00 – 20:30 Uhr
Ort / Online
Adresse:
mittendrin e.V.
Luxemburger Straße 191, 50939 Köln
Online-Plattform:
Microsoft Teams
Anmeldung:
Preis wird noch bekanntgegeben.
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.