Individuelle und unabhängige Beratung und Unterstützung

Aus eigener Erfahrung wissen wir sehr gut, wie kompliziert und anstrengend es oft ist, rauszufinden, welche Rechte man hat und diese dann auch durchzusetzen. Alleine ist das oft kaum zu bewältigen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung. Wenn Sie ganz konkret Unterstützung und Beratung zu allen Fragen der Teilhabe in Schule, Beruf, Wohnen oder Freizeit suchen, wenden Sie sich gerne an die Berater:innen in unserer EUTB.

Im Eltern-Verein kennen die Mitarbeiter:innen viele Erfahrungen, Sorgen und Nöte rund um die inklusive Schulzeit der Kinder aus eigener Erfahrung. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie den Austausch suchen.

Netzwerk

Beratung / Adressen

Adressen von Beratungsstellen in ganz Deutschland

Wir beraten vor allem Menschen aus Köln und NRW. Hier finden Sie Adressen von Beratungsstellen aus unseren Netzwerk in ganz Deutschland.

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Beratungsthemen

Behinderungsbedingte Fahrtkosten für den Schulweg müssen von der Eingliederungshilfe bezahlt werden - Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts

Schülerinnen und Schüler, die behinderungsbedingt nicht alleine den Schulweg zurücklegen können, haben einen Anspruch auf volle oder ergänzende Kostenübernahme (z.B. für ein Taxi) durch die Träger der Eingliederungshilfe. Das sind in NRW für schulpflichtige Kinder entweder das Sozial- oder Jugendamt. Das Bundessozialgericht hat eine Grundsatzentscheidung des Landessozialgerichts NRW am 08. Mai 2024 bestätigt und die Revision dagegen zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

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Wie gehts weiter nach der (inklusiven) Schule - Teilhabe am Arbeitsleben

Mittlerweile verlassen viele Schüler:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder einem vormals festgestellten Sonderpädagogischen Förderbedarf die (inklusiven) Schulen und möchten einen ganz normalen Ausbildungs- und Berufsweg einschlagen. Nicht allen steht der 1. Arbeitsmarkt uneingeschränkt offen gegenüber. Immer noch werden daher Schulabgänger:innen z.B. mit einer Lernschwäche, psychischen, körperlichen oder sog. geistigen Behinderung eher in Richtung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) beraten ohne ausreichend über die Alternativen informiert zu werden.

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Rechtsanspruch auf Schulbesuch und Teilnahme am Offenen Ganztag auch ohne Schulbegleitung wird von der Landesregierung NRW bestätigt

Eltern von Kindern mit Behinderungen, die eine Schulbegleitung (Integrationsassistenz) als Hilfe zur Teilhabe an Bildung bewilligt bekommen haben, werden immer wieder von Schulen dazu aufgefordert, ihre Kinder nicht zur Schule zu bringen, wenn die Schulbegleitung nicht anwesend ist. Wenn der Anbieter der Schulbegleitung kein Vertretungssystem gewährleistet, führt das immer wieder zu kurz- oder langfristigem "Schulausschluss". Das Teilhaberecht an Bildung, das mit der Schulpflicht einhergeht, tritt in diesen Fällen in den Hintergrund. Das ist aus Sicht des Ministeriums für Schule und Bildung…

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Schulbesuch trotz Erkrankung der Schulbegleitung

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken dürfen, weil die Schulbegleitung / Integrationsassistenz erkrankt ist. Gilt in diesen Fällen die Schulpflicht etwa nicht? Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Teilhabe an Bildung! Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule bringen drohen Zwangsgelder, umgekehrt scheint es unproblematisch zu sein, oder? Zur Rechtslage hat die Landesregierung NRW im Rahmen einer Landtagsanfrage Stellung genommen und das Recht auf Teilhabe an Bildung in den Vordergrund gestellt.

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Grundsicherung schon für Schüler:innen ab 18 Jahren

Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen haben ab dem 18. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf den Bezug von Sozialleistungen wie Grundsicherung und Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Sozialamt, auch wenn sie noch die Schule besuchen. Viele Eltern und Betroffene wissen das nicht und werden über diesen Rechtsanspruch auch nicht systematisch informiert. Nicht selten lehnen Sozialämter beim Erstantrag diese Leistung ab, solange die Betroffenen noch zur Schule gehen oder verweigern sogar die Herausgabe eines Antrags. Sie können jedoch jederzeit formlos Grundsicherung (und ergänzend…

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Über uns

Politische Arbeit

Nur wer laut ist, wird gehört. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.

Menschen mit Behinderung und ihr Recht auf Inklusion werden bei politischen Entscheidungen sehr oft einfach vergessen. Wir schauen Politik und Verwaltung auf die Finger und erinnern sie immer wieder an ihre Aufgaben. Das ist wichtig und funktioniert

Angebot

Wir beraten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu Inklusion

Dank zahlreicher Beratungen, unserer Kongresse und Projekte haben wir die letzten Jahre viel gelernt und ein großes Netzwerk von Experten:innen aufgebaut. Wir haben gelernt, dass inklusive Wege oftmals dann entstehen, wenn sie das erste Mal beschritten werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese inklusiven Wege zu erkennen und zu gestalten.

Sie arbeiten in Schule, Jugendzentrum, Kulturbetrieb, Medien oder der Politik?

Melden Sie sich gerne bei uns

  • wenn Sie Fragen zur inklusiven Schulen haben,
  • auf der Suche nach Expert:innen für Fortbildungen oder Inputs sind,
  • ihr Jugendzentrum inklusiv öffnen wollen,
  • ihr kulturelles Angebot für Menschen mit Behinderung zugänglich machen möchten,
  • Hintergrundinfos, Fallbeispiele oder Interviewpartner:innen für Ihre Berichterstattung zur Inklusion brauchen,
  • den Austausch zu „Policy Making“ für Inklusion suchen.

Wir haben eine 15-jährige Expertise in den Bereichen Konzeptentwicklung, Organisationsentwicklung, Medienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie politischer Lobbyarbeit für Inklusion. Gerne teilen wir unser Wissen, beraten persönlich oder vermitteln eine:n Expert:in aus unserem Netzwerk.

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