Auszug aus dem Elternhaus

Mit Eintritt in das Erwachsenenalter haben Menschen mit Behinderung das Recht, selbst über ihr Leben und ihre Wohnform zu entscheiden. Dabei bestimmen sie auch, wo und mit wem sie leben möchten.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die rechtliche Verpflichtung geschaffen, Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung individuell und unabhängig von der Wohnform zu gestalten. Menschen mit Behinderung sollen damit ein hohes Maß an Selbstbestimmung erlangen und ihr Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX effektiv ausüben können.

Im Rahmen des sogenannten Gesamtplanverfahrens erfolgt vom Eingliederungshilfeträger die Bedarfsermittlung (BEI-NRW) für jeden Menschen mit Behinderung auf Basis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Assistenz- und Fachleistungen geplant, also welchen Umfang (zeitlich und personell) die Unterstützung umfassen soll. Die Menschen mit Behinderung entwerfen dafür (Teilhabe-) Ziele für ihre persönliche Entwicklung in den nächsten Jahren. 

Das können ganz praktische Ziele sein wie Kochen lernen, Umgang mit Geld erlernen oder allein den Bus benutzen. Aber auch das Erlernen von Verhaltensmustern wie z.B. Kontakt zu Nachbarn pflegen, Anrufe bei Ärzten oder  Ämtern tätigen, fallen in diese Leistung. Um diese Ziele zu erreichen, trifft der Eingliederungshilfeträger mit einem geeigneten Leistungserbringer eine Vereinbarung über die dafür notwendigen Fachleistungen. Unterstützung bei der Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs bekommen Sie bei den örtlich ansässigen KoKoBe (im Rheinland) sowie beim LVR oder dem LWL (in Westfalen). Hier erhalten Sie auch eine Liste der in Frage kommenden Anbieter und Dienste. 

Das Sozialamt übernimmt bei Bedarf (kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen) die Wohnkosten und die Hilfe zum Lebensunterhalt (zusammen: existenzsicherende Leistungen). Alle Leistungsberechtigten müssen deshalb über ein eigenes Bankkonto verfügen. 
Sie suchen und bezahlen als Mieter ihre Wohnmöglichkeiten selbst, egal, in welcher Wohnform sie leben.

Mögliche Wohnformen für Menschen mit Behinderung können sein: 

  • Besondere Wohnform (ehemals stationäre Wohnform genannt)
  • Ambulant betreutes Wohnen in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft
  • Wohnen in Pflege- oder Gastfamilien
  • Alternative Wohnprojekte, wie z.B.:
    - inklusive Wohnanlagen (über Träger, Kommunen, Wohnraumanbieter),
    - inklusive Wohngemeinschaften 
    - Eltern von Kindern mit Behinderung planen eine Wohngemeinschaft

Tipps:

Wichtig ist, sich rechtzeitig mit der anstehenden Veränderung durch einen Auszug aus dem Elternhaus zu beschäftigen. Es existieren je nach Wohnort lange Wartelisten für Wohnplätze in einer besonderen Wohnform und auch der freie Wohnungsmarkt ist sehr angespannt. 

To-Do-Liste:

  • Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema: Auszug und Wohnen
  • Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung erkennen und zusammen benennen
  • Infoabende besuchen (mit dem Menschen mit Behinderung)
  • Vernetzung mit anderen Eltern von Menschen mit Behinderung
  • Kontaktaufnahme zu Einrichtungen und verschiedenen Dienstleistern
  • Wartelisten in Anspruch nehmen, „Nein-Sagen“ ist jederzeit möglich
  • Hospitation und Kennenlernen der verschiedenen Wohnformen
  • Bauchgefühl entwickeln und entscheiden lassen
  • Probewohnen nutzen (wenn möglich)
  • Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen

Kontakt:

 Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de

Telefonisch erreichen Sie die Beratungsstelle unter der Telefonnummer 0221 29 43 84 98

 

Weiterführende Links:

- Landschaftsverband Rheinland
- betanet
- umsetzungsbegleitung-bthg
- kokobe-koeln
- Behindertengerechtes Wohnen Stadt Köln
- wohn-mobil

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