Die EUTB berät Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige ergänzend und unabhängig zum Bundesteilhabegesetz. Wir beraten Sie dahingehend, welche Ansprüche Sie haben, wo und wie Sie diese beantragen und die Leistungen nutzen können.
Wir bieten keine Rechtsberatung an, haben aber Tipps für Sie, falls es bei der Beantragung von Leistungen zu Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und staatlichen Stellen oder Schulen kommt:
- Sind Sie sich unsicher, ob der Gegenüber nach geltendem Recht agiert, lassen Sie sich die Rechtsgrundlagen nennen
- Stellen Sie Anträge immer schriftlich, auch Anfragen nach Antragsunterlagen
- Lassen Sie sich die Informationen immer schriftlich geben
- Überprüfen Sie Ihre Rechtschutzversicherung darauf, ob Sozial- und Verwaltungsgerichtsfälle mit abgesichert sind
- Bei Streitigkeiten mit dem Jugendamt oder Schulen ist das Verwaltungsgericht zuständig
- Lassen Sie sich juristisch beraten, entweder durch einen Fachanwalt oder über eine Rechtsberatung
- Wenn Sie einen Bescheid erhalten und keinen zeitnahen Termin für eine Rechtsberatung bekommen haben, können Sie formlos Widerspruch einlegen, die Begründung nachreichen und ggfls. den Widerspruch wieder zurückziehen.
- Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen, um benötigte Unterlagen einzureichen
- Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung verbunden sein muss
- Halten Sie sich an die vorgegebene Frist und Form für den Widerspruch oder die Klage, eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus
- Frist und Form stehen immer auf dem zugesandten Bescheid
Aus unserer Erfahrung heraus ist es besonders wichtig, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne möglichst im Rahmen eines Widerspruchs erzielt werden. Klageverfahren dauern je nach Rechtsgebiet relativ lange, so dass nur im Rahmen eines Eilverfahrens /vorläufiger Rechtschutz zeitnahe Entscheidungen erwirkt werden können. Insofern wäre die Hinzuziehung eines Fachanwalts schon vor dem Klageverfahren hilfreich. In der Regel sind in den Basisbausteinen der Rechtschutzversicherungen lediglich einmalige kostenlose Erstberatungen vorgesehen und dann erst im eigentlichen Klageverfahren. Es empfiehlt sich daher mit der Rechtschutzversicherung abzuklären, ob durch eine Anpassung auch schon vorher die anwaltliche Vertretung möglich ist. Nutzen Sie dafür den Vergleich mit anderen Rechtschutzversicherungen, fragen Sie dort nach oder ziehen Sie die Vergleiche der Stiftung Warentest oder Finanztipp hinzu.
Sowohl für das Eil- auch für das reguläre Klageverfahren vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sie können dort auch selbst eine Klage einlegen und das Gericht muss dann den Sachverhalt ermitteln und über die Klage entscheiden.
Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenfrei. Die Kosten beim Verwaltungsgericht hängen vom Streitwert ab und werden vom Gericht ermittelt. Details dazu finden Sie u.a. auf der Homepage des VG Köln.
Allgemeine Informationen
Eilantrag
Eilverfahren im Verwaltungsrecht
Sie können einen Beratungsschein beantragen und/oder Prozesskostenhilfe
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Rechtsberatungen und Rechtsauskünfte ohne Mitgliedschaft (teils kostenpflichtig)
Beratung bei der Verbraucherzentrale
Pflegerechtsberatung bei der Verbraucherzentrale
Rechtsberatung im Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW
Onlineberatung bei der Verbraucherzentrale NRW
Stiftung Unabhängige Patientenberatung
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)
Arbeitslosenzentren oder Sozialberatungsstellen der jeweiligen Städte/Gemeinden
Köln: Kölner Arbeitslosenzentrum
Wuppertal und Umgebung: Tacheles e.V.
Rechtsberatungen durch Mitgliedschaften z.B. in Sozialverbänden, Gewerkschaften oder Rechtschutzversicherungen
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
BDH Bundesverband Rehabilitation
Gewerkschaften
Rechtschutzversicherungen: Stiftung Warentest
Rechtschutz können Sie kostenlos über regionale Beratungsstellen von großen Trägern der Sozialwirtschaft, von Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden erhalten:
z.B.
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Deutscher Caritasverband
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Diakonie Deutschland
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
Liste von Einrichtungen, die eine Unterlassungsklage einlegen können
Sie suchen einen Anwalt/eine Anwältin:
Weitere Anlaufstellen für die Suche nach Anwälten:
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA)