Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

Tina Sander war am 9. Oktober als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Bundestags eingeladen: Diskutiert wurde der interfraktionelle Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke über ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests auf Trisomien (NIPT).

Die Abgeordneten fordern ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung, um zeitnah belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erheben und auswerten zu können. Zudem sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft.

Kritische Stimmen hatten bereits früh gewarnt, dass die Kassenzulassung des NIPT ein Screening auf Trisomien zur Folge haben würde. Der G-BA, der die Kassenzulassung des NIPT verantwortet, hatte dies stets bestritten. Auch die Politik beteuerte 2019 in der einzigen Orientierungsdebatte zum Thema, ein Screening insbesondere auf das Down-Syndrom sei ethisch nicht vertretbar. 

„Der NIPT verschiebt unseren Blick auf Behinderung von einer sozialen zu einer individuellen Verantwortung, kostet die Solidargemeinschaft der Versicherten viel Geld – und gibt Eltern nicht die versprochene Sicherheit, kein behindertes Kind zu bekommen. Gibt es ein positives Ergebnis, erzeugt er sogar sehr große Not: Er bietet keine therapeutische Handlungsoption und legt die Notwendigkeit einer Entscheidung für oder gegen einen Abbruch nahe.“, so Tina Sander in ihrer Stellungnahme zum Antrag.

Einen Bericht zur Anhörung sowie alle eingereichten Stellungnahmen hier nachlesen

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