Maskenpflicht: LVR streicht Schülern Fahrdienst

Pressemitteilung der Elternverbände:

Maskenpflicht in NRW-Schulen: LVR kapituliert

Schüler vom Transport zu Förderschulen ausgeschlossen. Eltern sollen selber fahren.

Seit zwei Wochen gilt die strenge Maskenpflicht an Nordrhein-Westfalens Schulen. Jetzt wird deutlich: In der Umsetzung der Maskenpflicht lässt das Land einen Teil der Schülerinnen und Schüler einfach zurück, vor allem in den Förderschulen und trifft vulnerable Schülergruppen, die keine Masken tragen können.

Einige Kommunen, kirchliche Träger, aber auch der große Landschaftsverband Rheinland LVR weigern sich, Schüler*innen in ihren Schulbussen zu transportieren, die behinderungsbedingt oder krankheitsbedingt keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Traditionell werden Schüler*innen der Förderschulen, vor allem der Schulen für körperlich, geistig oder sinnesbehinderte Kinder und Jugendliche, in öffentlich finanzierten Schülertransporten zu ihren oft zehn, zwanzig oder dreißig Kilometer entfernten Schule gefahren. Für einge Eltern ist der Fahrdienst ein wichtiges Argument, ihr Kind an der Förderschule und nicht in einer inklusiven Schule anzumelden.

In der Krise sind diese Versprechungen offenbar nichts mehr wert. „Seit Beginn der Corona-Krise wird Schülerinnen und Schüler mit Behinderung immer wieder die notwendige Unterstützung entzogen, die ihren Schulbesuch erst möglich machen“, kritisiert Bernd Kochanek, Vorsitzender des Inklusionsfachverbands Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.. „Es werden zusätzliche Barrieren aufgebaut, anstatt kreative und tragfähige Lösungen für diese Schüler/innen-Gruppe zu schaffen.“ Dass Kommunen und LVR ihre Leistungen einstellen, sei völlig unverständlich, zumal es vom Land Ausgleichszahlungen für coronabedingten Mehraufwand gebe. „Es geht hier zum Teil um Schülerinnen und Schüler, die seit März nur ein oder zwei Tage in der Schule waren“.

Zuerst wurde in der vergangenen Woche ein Fall in Bonn öffentlich bekannt, in dem ein Schüler seine Förderschule nicht besuchen konnte, weil der Fahrdienst ihn nicht mitnahm. Dann folgte eine Veröffentlichung über sitzengelassene Förderschüler*innen einer Schule in Viersen. Auch die Schule In der Widum in Lengerich – in Trägerschaft der evangelischen Kirche – stellt Schüler*innen keinen Fahrdienst mehr, wenn sie keinen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können. Zunehmend erreichen uns Berichte, dass in vielen Kommunen und auch Schüler*innen aus Dortmund zu LWL Schulen in Bochumnicht transportiert werden.

Nun hat auch der Landschaftsverband Rheinland seinen Förderschulen mitgeteilt, dass er diesen Schüler*innen den Transport in den eigenen Schulbuslinien verweigert. Der LVR betreibt allein für Schüler*innen mit körperlichen Behinderungen 19 Förderschulen und wirbt auf seiner Homepage damit, 5.000 seiner Schüler*innen wegen ihrer Behinderung über die weiten Strecken zu den Förderschulen zu transportieren. Jetzt verweist er in dem Schreiben trocken darauf, dass er laut Schülerfahrtkostenverordnung des Landes keine Beförderungspflicht habe. Es sei Sache der Eltern, für den Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen. Nur in minutiös begründeten Ausnahmefällen könnten auf Antrag die tatsächlichen Fahrtkosten erstattet werden.

Betroffene Familien empfinden das Vorgehen des LVR als massiven Vertrauensbruch. „Der LVR hat es immer als Selbstverständlichkeit dargestellt, dass unsere Kinder einen Schulbus zur Förderschule bekommen“, sagt Teresa Massini, deren Sohn Leon die LVR-Förderschule in Wuppertal besucht, „da kann es doch nicht sein, dass man das in einer besonderen Situation einfach einstellt“. In Köln ist eine Mutter völlig verzweifelt, deren Sohn die LVR-Schule Belvederestraße besucht. Sie hat bereits die Arbeit verloren, weil sie sich seit der Schulschließung im März nonstop um ihren autistischen Sohn kümmert. „Ohne Fahrdienst kann er jetzt immer noch nicht zur Schule“, sagt sie. Ein Auto hat sie nicht. Und mit Bus und Bahn kann sie ihn auch nicht zur Schule bringen, weil er die beengte Situation im öffentlichen Nahverkehr nicht aushält und dann unkontrolliert zu schreien beginnt.

Die Vorsitzende der Landeselternkonferenz LEK, Anke Staar, ist fassungslos darüber, wie die betroffenen Kinder und ihre Familien wieder einmal Diskriminierung erfahren und von den Verantwortlichen im Stich gelassen werden. „Wozu haben wir ordentliche Verwaltungen und Regierungen, wenn sie für solche Situationen keine Lösungen mitdenken und entwickeln, wie ein Schülertransport für alle möglich gemacht werden kann?“

Schulministerin Yvonne Gebauer hält die Praxis der betreffenden Schulträger und des LVR für rechtswidrig und sagt, sie habe bereits in intensiven Gesprächen mit dem LVR darauf gedrungen, dass die Schüler*innen wieder gefahren werden. Bisher ohne Erfolg. Die Ministerin wundert sich, dass dem Landschaftsverband Rheinland nicht gelingt, was der Landschaftsverband Westfalen-Lippe problemlos organisiere.

Auch der Elternverein mittendrin e.V. bezeichnet das Verhalten der betreffenden Kommunen und des LVR als völlig inakzeptabel. Die Vorsitzende Eva-Maria Thoms fordert ein Eingreifen der Schulaufsicht: „Diese Kinder und Jugendlichen haben Schulpflicht und ein Recht auf Bildung. Wenn die Schulträger sich weigern, sie den weiten Weg zu den Förderschulen zu transportieren, dann muss ihnen jetzt ein anderer Schulplatz in unmittelbarer Wohnortnähe angeboten werden – egal in welcher Schulform.“

Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag bekräftigt, dass Schüler*innen ohne Alltagsmaske nicht ausgeschlossen werden dürfen, deshalb fordern die unterzeichnenden Verbände unkomplizierte und schnelle Lösungen für die betroffenen Schüler*innen.

Erol Celik, Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V.

Bernd Kochanek (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)

Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)

Tanja Speckenbach (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V.

Eva-Maria Thoms (Vorsitzende) mittendrin e.V.

 

Reaktion des LVR: Pressemitteilung

Pressemitteilung der Elternverbände:

Maskenpflicht in NRW-Schulen: LVR kapituliert

Schüler vom Transport zu Förderschulen ausgeschlossen. Eltern sollen selber fahren

Seit zwei Wochen gilt die strenge Maskenpflicht an Nordrhein-Westfalens Schulen. Jetzt wird deutlich: In der Umsetzung der Maskenpflicht lässt das Land einen Teil der Schülerinnen und Schüler einfach zurück, vor allem in den Förderschulen und trifft vulnerable Schülergruppen, die keine Masken tragen können.

Einige Kommunen, kirchliche Träger, aber auch der große Landschaftsverband Rheinland LVR weigern sich, Schüler*innen in ihren Schulbussen zu transportieren, die behinderungsbedingt oder krankheitsbedingt keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Traditionell werden Schüler*innen der Förderschulen, vor allem der Schulen für körperlich, geistig oder sinnesbehinderte Kinder und Jugendliche, in öffentlich finanzierten Schülertransporten zu ihren oft zehn, zwanzig oder dreißig Kilometer entfernten Schule gefahren. Für einge Eltern ist der Fahrdienst ein wichtiges Argument, ihr Kind an der Förderschule und nicht in einer inklusiven Schule anzumelden.

In der Krise sind diese Versprechungen offenbar nichts mehr wert. „Seit Beginn der Corona-Krise wird Schülerinnen und Schüler mit Behinderung immer wieder die notwendige Unterstützung entzogen, die ihren Schulbesuch erst möglich machen“, kritisiert Bernd Kochanek, Vorsitzender des Inklusionsfachverbands Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.. „Es werden zusätzliche Barrieren aufgebaut, anstatt kreative und tragfähige Lösungen für diese Schüler/innen-Gruppe zu schaffen.“ Dass Kommunen und LVR ihre Leistungen einstellen, sei völlig unverständlich, zumal es vom Land Ausgleichszahlungen für coronabedingten Mehraufwand gebe. „Es geht hier zum Teil um Schülerinnen und Schüler, die seit März nur ein oder zwei Tage in der Schule waren“.

Zuerst wurde in der vergangenen Woche ein Fall in Bonn öffentlich bekannt, in dem ein Schüler seine Förderschule nicht besuchen konnte, weil der Fahrdienst ihn nicht mitnahm. Dann folgte eine Veröffentlichung über sitzengelassene Förderschüler*innen einer Schule in Viersen. Auch die Schule In der Widum in Lengerich – in Trägerschaft der evangelischen Kirche – stellt Schüler*innen keinen Fahrdienst mehr, wenn sie keinen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können. Zunehmend erreichen uns Berichte, dass in vielen Kommunen und auch Schüler*innen aus Dortmund zu LWL Schulen in Bochumnicht transportiert werden.

Nun hat auch der Landschaftsverband Rheinland seinen Förderschulen mitgeteilt, dass er diesen Schüler*innen den Transport in den eigenen Schulbuslinien verweigert. Der LVR betreibt allein für Schüler*innen mit körperlichen Behinderungen 19 Förderschulen und wirbt auf seiner Homepage damit, 5.000 seiner Schüler*innen wegen ihrer Behinderung über die weiten Strecken zu den Förderschulen zu transportieren. Jetzt verweist er in dem Schreiben trocken darauf, dass er laut Schülerfahrtkostenverordnung des Landes keine Beförderungspflicht habe. Es sei Sache der Eltern, für den Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen. Nur in minutiös begründeten Ausnahmefällen könnten auf Antrag die tatsächlichen Fahrtkosten erstattet werden.

Betroffene Familien empfinden das Vorgehen des LVR als massiven Vertrauensbruch. „Der LVR hat es immer als Selbstverständlichkeit dargestellt, dass unsere Kinder einen Schulbus zur Förderschule bekommen“, sagt Teresa Massini, deren Sohn Leon die LVR-Förderschule in Wuppertal besucht, „da kann es doch nicht sein, dass man das in einer besonderen Situation einfach einstellt“. In Köln ist eine Mutter völlig verzweifelt, deren Sohn die LVR-Schule Belvederestraße besucht. Sie hat bereits die Arbeit verloren, weil sie sich seit der Schulschließung im März nonstop um ihren autistischen Sohn kümmert. „Ohne Fahrdienst kann er jetzt immer noch nicht zur Schule“, sagt sie. Ein Auto hat sie nicht. Und mit Bus und Bahn kann sie ihn auch nicht zur Schule bringen, weil er die beengte Situation im öffentlichen Nahverkehr nicht aushält und dann unkontrolliert zu schreien beginnt.

Die Vorsitzende der Landeselternkonferenz LEK, Anke Staar, ist fassungslos darüber, wie die betroffenen Kinder und ihre Familien wieder einmal Diskriminierung erfahren und von den Verantwortlichen im Stich gelassen werden. „Wozu haben wir ordentliche Verwaltungen und Regierungen, wenn sie für solche Situationen keine Lösungen mitdenken und entwickeln, wie ein Schülertransport für alle möglich gemacht werden kann?“

Schulministerin Yvonne Gebauer hält die Praxis der betreffenden Schulträger und des LVR für rechtswidrig und sagt, sie habe bereits in intensiven Gesprächen mit dem LVR darauf gedrungen, dass die Schüler*innen wieder gefahren werden. Bisher ohne Erfolg. Die Ministerin wundert sich, dass dem Landschaftsverband Rheinland nicht gelingt, was der Landschaftsverband Westfalen-Lippe problemlos organisiere.

Auch der Elternverein mittendrin e.V. bezeichnet das Verhalten der betreffenden Kommunen und des LVR als völlig inakzeptabel. Die Vorsitzende Eva-Maria Thoms fordert ein Eingreifen der Schulaufsicht: „Diese Kinder und Jugendlichen haben Schulpflicht und ein Recht auf Bildung. Wenn die Schulträger sich weigern, sie den weiten Weg zu den Förderschulen zu transportieren, dann muss ihnen jetzt ein anderer Schulplatz in unmittelbarer Wohnortnähe angeboten werden – egal in welcher Schulform.“

Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag bekräftigt, dass Schüler*innen ohne Alltagsmaske nicht ausgeschlossen werden dürfen, deshalb fordern die unterzeichnenden Verbände unkomplizierte und schnelle Lösungen für die betroffenen Schüler*innen.

Erol Celik, Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V.

Bernd Kochanek (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)

Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)

Tanja Speckenbach (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V.

Eva-Maria Thoms (Vorsitzende) mittendrin e.V.

Reaktion des LVR: Pressemitteilung

Schlagworte

  • Corona
  • Förderschule
  • NRW