Info-Abend: Gewährung von Nachteilsausgleichen

09.06.2026 · 19:00 – 21:00 Uhr · Online

Schüler:innen, Auszubildende und Studierende mit einer Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf haben Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleichen.

Damit sollen behinderungsbedingte Nachteile kompensiert werden, um entsprechend den individuellen Potenzialen Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse zu erreichen (wenn sie zielgleich unterrichtet werden).

„Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist damit kein freiwilliges Entgegenkommen, das auf „Kann-Bestimmungen“ beruht. Vielmehr haben die betroffenen Schüler:innen Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleich.“ (Handreichung Inklusion an Schulen, S. 63, Bezirksregierung Köln; 05/2019).

Den Betroffenen dürfen beim Lernen und bei Prüfungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Die Leistungsanforderungen bleiben gleich, so dass der Nachteilsausgleich keine Bevorzugung darstellt. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Abwertung der Leistungen führen. Deshalb sind Hinweise auf den Nachteilsausgleich in Zeugnissen nicht statthaft.

Über die konkrete Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen, deren Beantragung und das Entscheidungsverfahren möchten wir Sie an diesem Abend informieren.

An dieser Infoveranstaltung können Sie nur online teilnehmen. Den Zugangslink erhalten Sie kurz vor dem Termin.

Datum und Uhrzeit:

09.06.2026 · 19:00 – 21:00 Uhr

Online

Online-Plattform:
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Anmeldung:

Diese Veranstaltung ist kostenfrei

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