Inklusion in NRW

Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 u.a. verpflichtet ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Nordrhein-Westfalen hat mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/2015 erste wesentliche Anpassungen an die UN-BRK vorgenommen, die seitdem durch mehrere Verordnungen und Erlasse ausgestaltet worden sind. 

Seitdem soll laut Schulgesetz die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule stattfinden. Abweichend hiervon können Eltern die Förderschule wählen. 

Trotzdem können heute viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihr Recht auf inklusive Schulbildung immer noch nicht einlösen. Es fehlt weiter insbesondere für Kinder aus den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung und Emotional-soziale Entwicklung an wohnortnahen inklusiven Beschulungsmöglichkeiten in angemessener Qualität. Das zeigt die im August 2026 veröffentliche Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
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Aktuell steht Nordrhein-Westfalen am Beginn eines weiteren deutlichen Ausbaus des Förderschulsystems. Im August 2025 haben wir recherchiert, dass in NRW aktuell mindesten 30 zusätzliche Förderschulen in Planung sind. Geichzeitig beklagen viele Kommunen, dass für die Verbesserung des inklusiven Schulangebots kein Geld da sei. Und auch das Land tut seit Jahren nichts mehr für den Ausbau guter inklusiver Bildung.
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Wo bleibt der Aktionsplan inklusive Bildung? Aus Erfahrung wissen wir, dass der Ausbau guter inkusiver Bildung nicht von alleine passiert. Es braucht politische Steuerung und einen Plan. So wie es auch der UN-Fachausschuss nach der Staatenprüfung zur Umsetzunge der UN-BRK 2023 empfohlen hat.  
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Die aktuelle Landesregierung hat die Aufstellung eines solchen Aktionsplans inklusive Bildung in der Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen, „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ (2022 – 2027), verankert, bisher jedoch nur einzelne Maßnahmen getroffen. 
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Aktionsplan Inklusive Bildung