In Nordrhein-Westfalen haben neun Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung, Elternvereine und Sozialverbände eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss zum Bau einer Förderschule eingereicht. Sie halten den Beschluss für rechtswidrig, weil er unter anderem gegen mehrere Bestimmungen des Schulgesetzes verstoße.
Im Oktober hatten die Gremien des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) den Grundsatzbeschluss für den Bau einer Förderschule körperlich-motorische Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis gefasst. Die Schule soll nach jetziger Planung Baukosten von 97 Millionen Euro verursachen, für nur 180 Schülerinnen und Schüler.
Die Beschwerdeführer sehen in dem Vorhaben in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen die Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und gegen den schulgesetzlichen Vorrang der inklusiven Bildung.
Der LVR hätte gemeinsam mit den Kommunen in einer inklusiven Schulentwicklungsplanung prüfen müssen, wie gute Bedingungen für körperbehinderte Schüler an den allgemeinen Schulen vor Ort geschaffen werden können. Der LVR mit seinen Förderschulen ist nur dann zuständig, wenn Eltern die Förderschule anwählen, obwohl ihnen vor Ort ein Angebot guter inklusiver Schule für ihr Kind zur Verfügung gestanden hätte.
Zudem beruht die Schülerzahlprognose für die neue Schule auf veralteten Berechnungsgrundlagen.
Für die Prüfung der Kommunalaufsichtsbeschwerde ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung der Landesregierung zuständig.
Beschwerdeführer sind der Landesbehindertenrat NRW e.V., Sozialverband Deutschland SoVD NRW, Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e.V., LAG Selbsthilfe NRW e.V., Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V., mittendrin e.V., Köln, Initiative gemeinsam leben und lernen e.V. Igll Neuss, Gemeinsam Leben und Lernen Düsseldorf e.V., Für Alle Hennef e.V.
Den Schriftsatz der Beschwerde lesen Sie hier