NRW aktuell: Corona-Info fürs neue Schuljahr

- Update 1.9.2020 - Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben. Weiter Probleme im Fahrdienst 

Die Maskenpflicht für Schüler*innen weiterführender Schulen im Unterricht ist jetzt wieder aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht aber weiter auf dem Schulgeländer und im Schüler*innentransport für alle Schüler*innen aller Schulformen. 

Wer behinderungsbedingt oder aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, darf trotzdem in die Schule und in den Schülertransport, allerdings nur mit ärztlichen Attest.

In der Schulmail hat Ministerin Gebauer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schüler*innen, die keine Maske tragen können, deshalb nicht vom Schülertransport ausgeschlossen werden dürfen! Hier gibt es seit Schuljahrsbeginn Probleme vor allem für Förderschüler*innen, weil einige Kommunen sowie der Landschaftsverband Rheinland den Fahrdienst für betroffene Schüler*innen ohne Maske eingestellt haben.

Der mittendrin e.V. dringt gemeinsam mit anderen Elternverbänden und einigen betroffenen Eltern darauf, dass wieder alle Schüler*innen transportiert werden. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn sie hier auch Probleme haben.

Vereinzelt erreichen uns seit Schuljahresbeginn - überwiegend aus Förderschulen - Elternbeschwerden, dass Kinder und Jugendliche, die keine Maske tragen können, von ihren Schulen nur kurzbeschult werden, von der Klasse isoliert werden oder lediglich betreut werden, aber nicht unterrichtet. Auch hier versucht der mittendrin e.V., einzugreifen. Ihre Kinder haben ein Recht auf Bildung! Melden Sie sich gern, wenn Ihr Kind in der Schule ausgegrenzt wird!

Mit dem Ende der Maskenpflicht versucht das Schulministerium, an den NRW-Schulen wieder in den ganz normalen Regelbetrieb zu gehen. Obwohl fast sämtlich Elternverbände fordern, Schule an die Pandemie anzupassen und solange nötig Unterricht in festen kleinen Lerngruppen zu erteilen, zur Not im Schichtbetrieb, damit Schule verlässlich und sicherer ist. Schulministerin Yvonne Gebauer kommt diesen Forderungen weiterhin nicht entgegen.

 

- UPDATE 5.8.2020 - Neues Schuljahr startet mit Maskenpflicht für Schüler*innen, in den weiterführenden Schulen auch im Unterricht - Schulen sollen Vollbetrieb leisten - Wieder kein Wort zu Schüler*innen mit Behinderung, weder im Gemeinsamen Lernen, noch in den Förderschulen -

Erst eine Woche vor Beginn des neuen Schuljahrs hat Schulministerin Gebauer ihre Vorgaben für Schulbetrieb und Infektionsschutz veröffentlicht.

Lesen Sie hier die Regeln für den Schulbetrieb und den Infektionsschutz: Link

Im wesentlichen heißt es dort:

- Maskenpflicht in der Schule. In weiterführenden Schulen auch im Unterricht.

- Es darf nur in Räumen unterrichtet werden, die intensiv gelüftet werden können.

- Die Regeln für gegebenenfalls notwendigen Distanzunterricht sind in einem Erlass niedergelegt: Link

Wie Distanzunterricht gestaltet werden soll, skizziert eine Handreichung: Link

Größte Überraschung: An den Schulen in NRW gilt jetzt Maskenpflicht für Schüler*innen, in den weiterführenden Schulen ist die Maske auch im Unterricht zu tragen. Vier Tage vorher in einer Gesprächsrunde mit Eltern- und Lehrerverbänden hatte Gebauer eine solche Maskenpflicht im Unterricht noch vehement abgelehnt. Warum sie ihre Meinung an diesem Punkt geändert hat, bleibt unklar.

Lesen hierzu eine Pressemitteilung des Elternverbands der integrierten Schulen LEIS: Link

Alle Forderungen der Elternverbände, Schule in Corona-Zeiten in kleinen Lerngruppen, in einer Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht und zur Not im Schichtbetrieb zu organisieren, lehnt die Landesregierung dagegen ab.

Bisher gibt es keinerlei Vorgaben, wie diese Regeln für diejenigen Förderschulen umgesetzt werden sollen, die Schüler*innen mit erheblichen Behinderungen unterrichten.

Aus den Erfahrungen des Mai und Juni ist zu befürchten, dass Regeln wie die strenge Maskenpflicht wieder zu Lasten von Schüler*innen mit Behinderung ausgelegt werden könnten und Schulen versucht sind, Schüler*innen, die diese Regeln nicht oder vermeintlich nicht einhalten können, vom Schulbesuch auszuschließen.

Wir bitten alle Eltern dringend: Sollte Ihr Kind vom Unterricht ausgeschlossen oder als einziges Kind der Klasse ins Distanzlernen geschoben werden, melden Sie sich bitte bei uns! Dann können wir beim Schulministerium darauf drängen, dass derartige Diskriminierungen abgestellt werden. Melden Sie sich bitte auch, wenn sich die Situation Ihres Kindes in der inklusiven Schule wegen der Corona-Bedingungen verschlechtert!

 

- UPDATE 25.6.2020: Immer noch kein Ministerinnen-Wort gegen Ausgrenzung von Schüler*innen mit Behinderung - Keine Vorgaben zu Inklusion in Ferienprogrammen - Keine Vorkehrungen für Inklusion im kommenden Schuljahr -

 Seit rund acht Wochen engagieren sich die NRW-Elternverbände in bemerkenswerter Einigkeit - von u.a. den Inklusionsverbänden über die Förderschuleltern und die Landeselternkonferenz bis zur Landeselternschaft der Gymnasien, bei den Regelungen für den Schulbetrieb in Corona-Zeiten die Sicht der Eltern und der Kinder ins Schulministerium einzubringen. Die meisten von uns haben inzwischen vier bis sechs stundenlange abendliche Sitzungen zum "Gedankenaustausch" im Ministerium hinter sich. Wir haben geredet und Briefe geschrieben - und müssen trotzdem resümieren, dass von unseren Vorschlägen und Forderungen immer nur das willkommen war, was Schulministerin Gebauer und Staatssekretär Richter ohnehin schon auf ihrer Agenda hatten. Wesentliche Forderungen der Elternverbände wurden ignoriert, abgebügelt oder vorgeblich begrüßt, aber dann nicht umgesetzt. So manche Sitzung im Schulministerium war von erheblicher Respektlosigkeit gegenüber Vertreter*innen der Elternverbände geprägt.

Insbesondere für die Schüler*innen mit Behinderung in inklusiven Schulen konnten wir nicht viel erreichen, eigentlich sogar gar nichts.

Unsere Bemühungen, landesweit flächendeckend durchzusetzen, dass im "Distanzlernen" Schulbegleiter die Schüler*innen auch zu Hause unterstützen dürfen, ist im Zuständigkeitsdschungel zwischen Schulministerium, Sozialministerium und Kommunen versandet. Das Schulministerium verweigert die Mitarbeit bei der Lösung der Probleme und erklärt sich für nicht zuständig. Der Sozialminister hat sich mit Anpassungen in seinen Corona-Verordnungen bemüht, wird aber von einer Reihe von Kommunen ignoriert - die wiederum auf angeblich fehlende Rechtsgrundlagen des Landes verweisen. Der Ministerpräsident hat auf unseren Offenen Brief (siehe unten) reagiert, indem er die Angelegenheit ans Schulministerium weitergeben will. Inzwischen fühlen wir uns hinters Licht geführt. Beim Thema Schulbegleitung im Homeschooling bleibt NRW ein Flickenteppich. In manchen Kommunen war der Einsatz bei den Schüler*innen zu Hause unkompliziert möglich. Andere Kommunen machten aus der Entscheidung mittels Bedingungskatalogen und Nachweispflichten (über das Unterrichtkonzept der Schule fürs Distanzlernen bis zu Hygienekonzepten) ein erneutes Genehmigungsverfahren für eine doch bereits individuell beantragte und genehmigte Leistung der Eingliederungshilfe. Wieder andere Kommunen wollen den Einsatz im Homeschooling gar nicht genehmigen.

Ein zweites Problem blieb bis zum Schuljahresende die Tendenz, dass offenbar eine Reihe von Schulen bei der Wiederöffnung die Schüler*innen mit geistiger Behinderung lieber nicht wieder aufnehmen wollten oder anders behandelten. Begründung dafür war meistens die Unterstellung, diese Schüler*innen könnten die Regeln zum Infektionsschutz nicht einhalten. Im Ergebnis wurden Eltern aufgefordert, die Kinder zu Hause zu behalten oder die Kinder wurden bei Klassenteilungen herausgenommen und in kleinen Fördergruppen getrennt unterrichtet.

Über Wochen haben wir im Ministerium gebeten, dass klargestellt wird: Diese Schüler*innen haben das gleiche Recht auf Bildung und auch in Zeiten der Pandemie ein Recht auf Inklusion. Wir haben gefordert, dass dies öffentlich erklärt wird, etwa über eine Pressemitteilung, damit auch die Eltern wissen, dass ihren Kindern Unrecht getan wird, wenn sie zu Hause bleiben müssen.

Das Ministerium ist inzwischen der Meinung, es habe diese Klarstellung doch geliefert, und zwar (komischerweise) in der Pressemitteilung zu den Ferienprogrammen. Tatsächlich wird in dieser Pressemitteilung mehrfach gesondert aufgeführt, dass alle Ferienprogramme auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gedacht sind - was die Mitteilung zu einem merkwürdig verkrampften Leseerlebnis macht. Noch immer fehlt aber die Botschaft an Schulen und Lehrer*innen, dass alle Schüler*innen ein Recht auf Teilhabe am Schul- und Unterrichtsbetrieb haben - und Inklusion auch in schwierigen Zeiten nicht über Bord geworfen werden darf.

Was die Ferienprogramme des Schulministeriums betrifft, gibt es inzwischen Rückmeldungen aus den Kommunen, dass es in Sachen Inklusion eher für Verwirrung gesorgt hat, dass das Ministerium nicht ein Ferienprogramm aufgelegt hat, sondern gleich zwei: eins für allegemeine Schulen und eines für Förderschulen und Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Erst diese Trennung hat zu Zweifeln geführt, ob die Ferienprogramme an allgemeinen Schulen inklusiv gedacht seien. Tatsächlich gibt es in der Förderrichtlinie keine Vorgabe, dass die Ferienprogramme inklusiv sein müssten. Lediglich in den FAQs werden Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Zielgruppe genannt. Ob Schüler*innen mit Behinderung am Ende die Chance auf Teilhabe an diesen Ferienprogrammen haben, können wir jetzt noch nicht beurteilen.

Für das kommende Schuljahr gilt in NRW die Linie: Die Schulen sollen wieder in den Normalbetrieb gehen. Im Fall von Infektionsherden könne man die Erfahrungen aus dem Mai und Juni nutzen und wieder rollierend unterrichten und das Distanzlernen reaktivieren. Die dringende Bitte der Elternverbände nach einem "Plan B" wurde vom Ministerium abgelehnt. Auch unsere Forderung nach Vorkehrungen für Inklusion wurde nicht berücksichtigt. mittendrin e.V. hatte gemeinsam mit dem Verband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen eine Stellungnahme eingereicht, die auf die Gefahr hinweist, dass die absehbar schwierigen Bedingungen der Schulen im kommenden Schuljahr zu einem Rückbau der inklusiven Entwicklung führen könnten.

 

- UPDATE 19.5.2020: Förderschulen GE und KM öffnen am 25.5./ Weiter Probleme mit Gleichbehandlung behinderter Schüler*innen/ Weiter Probleme mit Schulbegleitung -

Das NRW-Schulministerium hat heute in der 20.Schulmail bekannt gegeben, dass die Förderschulen für Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Körperlich-motorische Entwicklung am kommenden Montag 25.5.2020 den Betrieb wieder aufnehmen.

Alle Schüler*innen, deren Gesundheitszustand dies zulässt, sollen bis zu den Sommerferien wieder regelmäßig mindestens einmal pro Woche ganztags zur Schule gehen. Bei Schüler*innen mit Vorerkrankung entscheiden die Eltern, ob das Kind zur Schule geht oder zu Hause bleibt.

Die Notbetreuung in den Schulen findet weiter statt.

Die Schulen sollen ein Hygienekonzept entwickeln. Für Situationen, in denen einzelne Schüler*innen nicht in der Lage sind die Verhaltensregeln einzuhalten und der Mindestabstand nicht gehalten werden kann, bekommen die Schulen Geld vom Land, um über die Alltagsmasken hinaus weitere Schutzausrüstung anzuschaffen.

Schulbegleiter*innen sind in den Schulen ebenfalls wieder im Einsatz.

Offener Brief an Ministerpräsident Laschet, Schulministerin Gebauer und Sozialminister Laumann

Bereits am vergangenen Samstag, den 16.5.2020 haben die NRW-Elterverbände Offene Briefe an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister für Schule, Gebauer, und Soziales, Laumann, geschrieben.

Darin ging es nicht nur um die überfällige Öffnung der Förderschulen GE und KM und die untragbare Situation der Familien, die nun seit zwei Monaten ohne jede Unterstützung sind.

Es ging auch um die vielerorts fehlende Unterstützung im Distanzlernen durch Hausbesuch der Schulbegleiter*innen. Trotz rechtlicher Hinweise der Landesregierung gibt es immer noch Kommunen, die sich weigern, Schulbegleiter*innen im Distanzlernen einzusetzen. Andere Kommunen stellen seitenlange Bedingungskataloge auf und treiben Eltern, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, in erneute Genehmigungsverfahren für eine Leistung der Eingliederungshilfe, die ihnen längst bewilligt worden war.

Besonders an Ministerpräsident Armin Laschet richtet sich die Forderung dafür zu sorgen, dass die Kommunen sich an Landesrecht halten, anstatt die Durchsetzung dieses Rechts im Einzelfall auf die betroffenen Eltern abzuwälzen.

Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass Schüler*innen mit Behinderung im Gemeinsamen Lernen jetzt nicht gleichbehandelt werden. Eine Reihe von Schulen und Lehrer*innen drängt Eltern, besonders Schüler*innen mit geistiger Behinderung oder mit Pflegebedarf zu Hause zu behalten und versucht sie vom Präsenzunterricht auszuschließen. Dass dies gegen die Anweisung des Schulministeriums ist, scheint nicht wahrgenommen zu werden. Aus einer Kölner Gesamtschule wurde bekannt, dass im Kollegium Stimmen laut wurden, sämtliche Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vom Unterricht auszuschließen. Andere Eltern erzählen uns, ihr Kind dürfe nur "zur Probe" in die Schule kommen. Eine inklusive Haltung ist in diesen Fällen offenbar abhanden gekommen - oder sie war nie wirklich da.

Wir fordern Schulministerin Yvonne Gebauer nun seit Tagen auf, die Gleichbehandlung von Schüler*innen mit Behinderung sicher zu stellen. Das Ministerium muss erheblich größere Anstrengungen dazu unternehmen, als wie bisher einen Nebensatz zur Gleichbehandlung in die 17. Schulmail zu schreiben.

 

- UPDATE 10.5. 2020: Rechtliche Klarstellung zur Gleichbehandlung von Schüler*innen mit Behinderung im Gemeinsamen Lernen -

Nachdem uns einige Eltern berichtet haben, dass Schüler*innen mit Behinderung im Gemeinsamen Lernen anders als ihre Klassenkameraden zu Hause bleiben sollten oder nur seltener in die Schule kommen sollten, haben wir beim NRW-Schulministerium um Klarstellung gebeten. Die Antwort lautet: Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen genau so am Unterricht teil wie die anderen! Hier die Mail:

 

"Alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Gemeinsamen Lernen nehmen genauso am Unterricht teil, wie alle anderen Schülerinnen und Schüler des gleichen Jahrgangs!

Sie finden den Passus in der 17. Schulmail:

„Eckpunkte für schulische Konzepte

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.

Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.“

Viele Grüße! Dr. Christoph Schürmann, Leiter des Referats 511 (Grundsatzfragen Inklusion)"

 

- UPDATE 8.5.2020: Rechtliche Klarstellung der Landesregierung zum Einsatz von Schulbegleitern -

Die NRW:Landesregierung hat nun den Einsatz von Schulbegleitern in Coronazeiten klargestellt. Sie dürfen definitiv im Distanz-Lernen eingesetzt werden. Entweder als online-Unterstützung oder persönlich bei den Schüler*innen zu Hause. Auch der Einsatz von Schulbegleitern in wieder geöffneten Schulen ist unter Beachtung der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts möglich. Das heißt, dass nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten ist. Wenn dies nicht möglich ist, können Masken getragen werden.

Die Kommunen sind über diese Richtlinien informiert. Es gibt also keinen Grund mehr für Sozial- oder Jugendämter, für Schulen oder Träger, den Einsatz von Schulbegleitern zu verweigern.

Folgenden Originaltext hat die Landesbehindertenbeauftrage Claudia Middendorf aus dem NRW-Arbeitsministerium MAGS zur Verfügung gestellt:

"Die Position der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Thema „Schulbegleitung“ weiter: „Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden. Dieser Beitrag entspricht auch den Auslegungshinweisen zur CoronaSchVO, welche den kommunalen Spitzenverbänden zum internen Gebrauch überlassen wurde. Insofern dürfte die oben genannte Position den Kommunen bekannt sein.“

Diese Sprachregelung dürfen Sie gerne über Ihren Verteiler an weitere Elternvertreterinnen und Elternvertreter weiterleiten."

 

Düsseldorf, 5.5.2020: In NRW sollen ALLE Kinder und Jugendlichen noch vor den Sommerferien wieder die Schule besuchen können. Dies bekräftigte Staatssekretär Richter gestern auf einer Sitzung mit Verbändevertretern im Schulministerium.

Förderschulen

Auch die Förderschulen Geistige Entwicklung und Körperlich-motorische Entwicklung, die derzeit noch geschlossen sind, sollen in Kürze wieder öffnen. Als Zeitpunkt dafür wurde vorsichtig Mitte Mai in Aussicht gestellt. Zuvor will das Schulministerium noch ein Hygiene-Gutachten für die Grund- und Förderschulen abwarten, so dass für diese Schultypen angepasste Hygiene- und Abstandsregeln vorgegeben werden können.

Auch die Schulträger (Kommunen und Landschaftsverbände) müssen noch Vorbereitungen treffen, zum Beispiel für die hygienischen Sicherheitsvorkehrungen in den Schulbussen zu den Förderschulen.

Die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen öffnen am 7. Mai zunächst für die Schüler*innen der vierten Klassen. Die Schüler*innen der anderen Jahrgänge sollen voraussichtlich in der kommenden Woche folgen, abhängig von den Bund-Länder-Vereinbarungen. Einen regulären vollständigen Unterricht wird es zumindest bis zu den Sommerferien nicht geben. Die Kinder werden voraussichtlich jeweils nur einen Tag pro Woche in die Schule gehen können.

Für Schüler*innen aller Schulformen gilt: Wer einer besonders durch den Virus gefährdeten Gruppe angehört, darf der Schule fern bleiben. Dafür reicht eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss nicht die konkrete Erkrankung nennen.

Gemeinsames Lernen

Die Vertreter*innen des Schulministeriums stellten gestern auch noch einmal klar, dass die Schulöffnungen in den allgemeinen Schulen für alle Schüler*innen gelten, auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen und auch für alle Schüler*innen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen im Gemeinsamen Lernen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für die Schüler*innen ohne Behinderung.

Das Schulministerium wandte sich damit gegen Forderungen und Gerüchte, sämtliche Förderschulen oder auch diejenigen für Schüler*innen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen geschlossen zu halten. Vergangene Woche war unter anderem ein Brief der Bildungsgewerkschaft GEW ans Schulministerium bekannt geworden, in dem als Grund für ein Geschlossen-halten der Förderschulen angegeben wurde, dass die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht in der Lage seien, sich an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Elternverbände hatten diese Behauptung als falsch und zutiefst diskriminierend zurückgewiesen.

Tatsächlich waren in den vergangenen Tagen die ersten Fälle aufgetreten, in denen Schulen auch im Gemeinsamen Lernen einzelne Schüler*innen mit Behinderung bei der Wiederöffnung ausschließen wollten. So wurden Eltern von Viertklässlern mit Behinderung gebeten, die Kinder zu Hause zu behalten, mit der Unterstellung, sie könnten sich wegen ihrer geistigen Behinderung nicht an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Andere Schulen kündigten an, Schulbegleitern keinen Zugang zu den Schulen zu erlauben oder teilten Eltern mit, dass ihre Kinder zu Hause bleiben müssten, wenn der Schulbegleiter nicht kommt, aus welchen Gründen auch immer.

Angesichts all dieser Vorfälle hatten sich die Landeselternkonferenz NRW und die Elternvereine von Kindern mit Behinderung am vergangenen Wochenende zusammen getan und einen Offenen Brief ans Schulministerium geschrieben. (siehe unten)

Schulbegleiter

Ein weiteres Thema der gestrigen Sitzung im Schulministerium war der Einsatz von Schulbegleitern. Für den Donnerstag 7.5. wurde die Veröffentlichung einer Corona-Schutzverordnung aus dem Landesarbeitsministerium erwartet. In dieser soll dem Vernehmen nach festgelegt sein, dass Kommunen sowohl den Einsatz von Schulbegleitern bei der Wiederöffnung der Schulen als auch den Einsatz von Schulbegleitern im "Distanz-Lernen" bei den Schüler*innen zu Hause erlauben und finanzieren müssen.

- Wir werden uns bemühen, diesen Beitrag stetig zu aktualisieren, wenn es neue Regelungen gibt -

 

Offener Brief

VERGESSENE KINDER! SCHULE AUF – ABER DANN FÜR ALLE!

Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Betreuung und Bildung!

Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) wendet sich gegen jegliche Versuche, bei der Wiedereröffnung der Schulen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung außen vor zu lassen, sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch in Förderschulen. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung, wie alle anderen“, sagt die LEK- Vorsitzende der Anke Staar.

Bei der Videokonferenz „Perspektive Inklusion und Förderschulen“, die die Landeselternkonferenz am Samstag 2. Mai 2020 veranstaltet hatte, zeigten sich teilnehmende Eltern und Elternverbände verärgert über Vorstöße, Schüler*innen mit Behinderung bei der Öffnung außen vor zu lassen. Sie berichten von Druck seitens der Schulen ihre Kinder zu Hause zu lassen. Sie lehnen oftmals auch eine Notbetreuung ab, weil die Kinder angeblich nicht in der Lage seien sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Auch Bettina Krück, die Initiatorin des jährlichen „Online-Inklusivkongress“, schildert eindrücklich was das für die betroffenen Familien bedeutet: „Ich bin nun seit Mitte März nicht nur berufstätige Mutter, sondern auch Lehrerin, Schulbegleiterin und Therapeutin. Bei vielen anderen Eltern kommen noch die Rollen von Betreuungs- und Pflegepersonen hinzu.“

Zusätzlichen Unmut verursachte bereits im Vorfeld ein bekannt gewordener Brief der GEW NRW an das Schulministerium NRW, der die Bitte enthielt, dass die Förderschulen geschlossen bleiben sollen. Diese Perspektivlosigkeit möchten die betroffenen Eltern und Elternverbände nicht hinnehmen. „Die meisten Kinder mit einer geistigen Behinderung gehen äußerst fürsorglich mit ihren Mitschüler*innen und Lehrer*innen um, achten aufeinander und können sich bei entsprechender Anleitung auch an die „Corona Hygieneregeln“ halten. Sicherlich gibt es vereinzelt auch Kinder, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die Regeln halten können, für die aber auch Lösungen gefunden werden müssen. Aber es gibt auch andere Kinder ohne Behinderung, bis hin zu Abiturenten, die das Abstandsgebot nicht einhalten wollen,“ entgegnet die Vorsitzende der Landeselternschaft der Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung.

Die Unterstellung, dass Schüler*innen mit Behinderung dies generell nicht können, ist schlicht falsch und zudem tiefst diskriminierend und beachtet die Potenziale dieser Kinder nicht.Dennoch werden Schüler*innen mit Behinderung derzeit bei allen Maßnahmen benachteiligt. Dies gilt für die Notbetreuung in den Schulen genauso wie für die fehlende Unterstützung im HomeSchooling (Distanz-Unterricht). Dass auch Eltern dieser Kinder in systemrelevanten Berufen arbeiten, scheint nicht von Bedeutung. Nun sollen sie auch bei der Wiedereröffnung hintenanstehen. Begründet wird das damit, dass es immer noch keine entsprechenden Hygienekonzepte gibt, die die Sonderpädagogen ausreichend schützen würden. „Warum nicht?“, fragt Dr. Jan N. Klug, stellvertretender Vorsitzender der LEK NRW „Wieso solle eine Beschulung und/ oder Betreuung nicht möglich sein. Jede andere Lehrkraft, jeder andere Beamte, Arzt oder Altenpfleger und alle Pädagogen in Kinderheimen, müssen ihren Job machen, ein Nullrisiko gibt es nicht.“

Angesichts der enormen mehrfach Belastung der Familien müsse es die Möglichkeit einer Notbetreuung auch nach der 6. Klasse geben, denn einige Schüler*innen mit Behinderung benötigen Unterstützung evtl. ein Leben lang. Zudem dürfe auch die Unterstützung von Schüler*innen durch eine Schulbegleitung nicht mit Argumenten des Infektionsschutzes ausgehebelt werden. Zurzeit weigern sich viele Kommunen, die bewilligten Schulbegleiter*innen dieser Kinder auch im HomeSchooling in den Familien zu finanzieren. „Diese Kommunen nutzen die Krise, um bereits bewilligte und budgetierte Leistungen zu verweigern, auf die die Schüler*innen ein im Sozialgesetzbuch verankertes Recht haben“, kritisiert die Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms, „hier brauchen wir ganz dringend eine rechtliche Klarstellung der Landesregierung“.

Unfassbar scheint, dass die Kommunen nun scheinbar erwarten, dass jeder Träger eigene Hygienekonzepte für die Schulen entwickeln soll, für die es nicht einmal Rahmenvorgaben gibt. „Beschulung und Unterstützung unter erschwerten Bedingungen ist für Schulbegleiter*innen zwar herausfordernd, kann aber problemlos und kurzfristig umgesetzt werden. Unsere Konzepte zur Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygieneregeln, die wir bereits in der vergangenen Woche im inklusiven Regelschulbetrieb umgesetzt haben, bestätigen dies eindeutig. Als Träger für Assistenzleistungen haben wir uns Konzepte überlegt, wie wir diese Kinder und ihre Familien wieder im Präsenz- evtl. auch im Distanzunterricht unterstützen können“, signalisiert der Geschäftsführer Deni Halilovic von der SAB.Ruhr aus Bochum.

Das Ministerium für Gesundheit und Arbeitsschutz wird die Landschaftsverbände (LWL und LVR) beauftragen für ihre Schulen Hygiene Konzepte zu entwickelt. „Für die Gleichbehandlung aller wäre aber eine gemeinsame Entwicklung mit dem Schulministerium wünschenswert, “ fordert die Behinderten Beauftragte des Landes NRW, Claudia Middendorf.

Völlig unverständlich finden die Eltern, dass Schulministerium NRW in dieser Situation die AO-SFVerfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe weiterführen will. „Während für die Regelschüler*innen Bildungsgangwechsel in diesem Jahr ausgesetzt sind, werden gleichzeitig Kindern im Rahmen von Notverfahren geistige oder Lernbehinderungen attestiert – ohne schulärztliches Gutachten, ohne Unterrichtsbeobachtung und in vielen Fällen sogar rein nach Aktenlage“, wundert sich der Vorsitzende des Inklusionsfachverbands Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V., Bernd Kochanek und fordert die sofortige Einstellung dieser Verfahren und rät den Eltern diese abzulehnen.

ALLE KINDER, auch mit einer Behinderung und/oder einem sonderpädagogischen Bedarf, haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe!

Wir müssen jetzt gemeinsam Konzepte entwickeln und Ihnen eine Perspektive geben!

Dieses fordern:

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)

Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)

Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)

mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)

Selbstbestimmte Assistenz Ruhr (SAB Ruhr GmbH) Deni Halilovic (Geschäftsleitung)

Dortmund, 03. Mai 2020 

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