"Die Förderschule bietet nicht die beste Bildung"

"Es gibt Eltern, die möchten für ihre Kinder die Förderschule, weil sie meinen, dass sie dort die bessere Bildung bekommen. Aber die Förderschule bietet nicht die beste Bildung. Weil die anderen Kinder fehlen."

Mit diesem klaren Statement für Inklusion schloss der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Franz Thönnes, die Konferenz "Vereint für Gemeinsame Bildung", die das Ministerium am 6. und 7. Mai in Berlin ausgerichtet hat. Thönnes kündigte an, dass unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums ein nationaler Aktionsplan für inklusive Bildung ausgearbeitet werde.

Rund 250 TeilnehmerInnen aus Schulministerium, Schulen und Verbänden der Selbsthilfe diskutierten in Berlin zwei Tage lang, wie die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Forderung nach inklusiver Bildung in Deutschland umgesetzt werden kann. Zu den wichtigsten Ergebnissen der Arbeitsgruppen zählten die Vorhaben nach verbindlichen Zeitplänen für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems, nach Qualitätsstandards für die inklusive Bildung und nach einer zügigen Umsetzung des unbedingten individuellen Rechtsanspruchs auf schulische Integration in die Ländergesetze.

Die Rechtsprofessorin Theresia Degener bewertete vor dem Hintergrund der in Deutschland nun rechtswirksamen UN-Behindertenrechtskonvention auch die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für überholt. Mit seinem Urteil von 1997 habe das Verfassungsgericht für Deutschland ein "equal but separate"-Verhältnis von allgemeinen Schulen und Sonderschulen etabliert und damit unter bestimmten Umständen eine Zwangszuweisung zur Sonderschule gerechtfertigt. Diese Wertung, beurteilte Degener, habe in den USA vor Jahrzehnten die Rassentrennung in separaten Schulen für Schwarze und Weiße gerechtfertigt und sei dort längst als menschenrechtswidrig verworfen worden.

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