Eltern legen Zwischenbericht vor

Heute ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung seit zwei Jahren für Deutschland rechtsgültig. Die Bundesregierung muss der UNO einen ersten Zwischenbericht vorlegen, in dem sie die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention dokumentiert.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS mitteilt, gelingt es der Bundesregierung jedoch nicht, den Bericht fristgerecht vorzulegen. Deshalb dokumentieren die Elternverbände zum heutigen Jahrestag für 11 Bundesländer den Stand der Umsetzung der Bildungs-Verpflichtungen aus der UN-Konvention. Dabei lässt sich im Überblick feststellen: Die Bilanz ist für Deutschland beschämend.

Die UN-Konvention verpflichtet die Staaten unter anderen zum Aufbau eines „inklusiven Bildungssystems". In der Gesamtwertung der Konvention heißt das:

  • Ungehinderter, d.h. auch selbst bestimmter Zugang von Menschen mit Behinderung zum gemeinsamen Lernen im Regelschulsystem,
  • Individuell angemessene Vorkehrungen für eine hochwertige Bildung
  • Gesellschaftliche Teilhabe

Nach zwei Jahren hat allein das Land Hamburg einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen gesetzlich eingeführt. Sämtliche anderen Bundesländer verweigern Menschen mit Behinderung weiter die Selbstbestimmung in Sachen Bildung.

Nennenswerte Erfolge bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die Regelschulen haben nur die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein vorzuweisen.

Absichtserklärungen und erste, wenn auch zögerliche Planungsschritte für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sind erkennbar in den Ländern NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Die Länder Hessen und Niedersachsen sprechen von Inklusion, treffen aber bisher keine geeigneten Maßnahmen, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Im Land Hessen liegt ein Gesetzentwurf vor, der Kinder mit Behinderung pauschal den Regelschulen zuweist, aber für ihre Förderung keinerlei Ressourcen bereit stellen will.

Die Länder Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg schließlich bilden in Deutschland die Achse der Integrationsverweigerer. Unter dem Deckmantel inklusiver Rhetorik wird die Integration von SchülerInnen mit Behinderung weiterhin tatkräftig behindert.

Eine unrühmliche Rolle spielt die Kultusministerkonferenz. Die KMK produziert zwar Papiere zur Umsetzung der UN-Konvention. Diese werden jedoch absehbar der UN-Behindertenrechtskonvention in keiner Weise gerecht. Vor allem die Blockade der Länder Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg verhindert bundesweite Vorgaben zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Ein individueller Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen ist in der KMK nicht konsensfähig. Anstatt Vorgaben für den Ausbau des gemeinsamen Lernens zu entwickeln, haben sich die Kultusminister absurder Weise bisher nur auf folgendes Ziel einigen können: Auf den Erhalt des Sonderschulsystems.

In den zwei Jahren der Rechtsgültigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention sind bundesweit bis heute rund 80.000 SchülerInnen mit Behinderung mit alter Selbstverständlichkeit in Sonderschulen eingeschult werden. Zum Schuljahresbeginn im Sommer werden weitere 40.000 dazu kommen.

Die Länderberichte: Link

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