Elterngespräche

Eine konstruktive und kooperative Zusammenarbeit mit der Schule ist für Eltern und Schule gleichermaßen wichtig. Doch wie soll man sich verhalten, wenn es ernste Probleme gibt?

Grundsätzlich hilft es, wenn Sie schwierige Gespräche mit der Schule oder Schulaufsicht nicht alleine führen. Eine Vertrauensperson (Beistand), sei es der Ehegatte, ein Familienmitglied oder eine andere Person, verändern den Gesprächscharakter. Dies kann auch ein behandelnder Arzt oder Therapeut sein. Sie sind nicht mehr alleine, es gibt „Ohrenzeugen“, die Kommunikation verläuft meist professioneller. Außerdem entlastet es ungemein, wenn man sich nicht mehr alleine fühlt gegenüber „der Schule“. Der „Beistand“ hilft darüber hinweg, wenn man emotional betroffen ist und sich möglicherweise „verrennt“.

Professionelles Handeln setzt voraus, dass sich Schule und Eltern auf Augenhöhe befinden, der Austausch offen und transparent stattfindet und niemand unter Druck gesetzt wird. Im Vordergrund sollte stehen, was das Problem für die handelnden Personen ist, wie man dem begegnen kann und welche Unterstützung Ihr Kind braucht.

Unserer Erfahrung nach passiert es immer noch zu oft, dass Schulen Schüler:innen mit einer Behinderung als „Täter“, „Störer“, oder Problemfall“ ansehen. Ihr Verhalten überfordert das Regelschulsystem, die Klasse wird daran gehindert, ihr Jahrgangsstufenziel zu erreichen, es fehlen die sonderpädagogischen Ressourcen, die Lehrer:innen sind überfordert. Unter Hinweis auf kleinere Klassengrößen an Förderschulen wird Eltern ein Schulwechsel nahegelegt.

Die eigentliche Frage müsste lauten, warum verhält sich die Schülerin/der Schüler so? Welche Unterstützung oder welche Rahmenbedingungen sind erforderlich, um den Schüler:innen zu helfen und das System Schule nicht zu überfordern? Wie und wo kann die Schule sich unterstützen lassen, wo können Eltern Unterstützung erhalten?

Diese Grundsätze gelten auch für die sogenannten Hilfeplangespräche, die Jugendämter durchführen, wenn Sie Hilfen zur Teilhabe an Bildung finanzieren (z.B. Integrationsassisstenz / Schulbegleitung).

Es liegt zumeist im pflichtgemäßen Ermessen der Schulleitung oder ggf. der Lehrkräfte, einen Beistand zum Gespräch zuzulassen. In der Regel wird diesem Wunsch auch nachgekommen. Sollten Sie auf Widerstand stoßen, können Sie sich auch an die zuständige Schulaufsicht mit der Bitte um Unterstützung wenden. 

Rechtsgrundlage: Nicht in jedem Bundesland besteht ein förmlicher Rechtsanspruch auf Mitnahme eines Beistandes im Schulrecht. Dieses wäre äußerst wünschenswert. Indirekt kann aber über das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz ein Anspruch abgeleitet werden. Zumindest insofern es sich um die Vorbereitung oder im Zusammenhang mit einem förmlichen Bescheid handelt (Rückstellung von der Schule, Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedars, Ordnungsmaßnahmen usw.).

 Tipps:

  • Nehmen Sie sich einen Beistand mit und kündigen Sie dies vorher an, wenn es eine Person ist, die nicht zur Familie gehört
  • Machen Sie sich entweder während des Gesprächs oder danach Notizen über wesentliche Inhalte (auch der Beistand kann z.B. für Sie mitnotieren)
  • Hilfreich für alle Beteiligten ist eine objektive Sachverhaltsdarstellung und Diskussion. Gegenseitige Vorwürfe führen dazu, dass man nicht mehr konstruktiv miteinander spricht, sondern sich verteidigt.
  • Suchen Sie nach gemeinsamen Lösungen und ggf. externen Unterstützungsmöglichkeiten im System Schule (z.B. Inklusionskoordinator:innen oder -fachberatung bei der Schulaufsicht, Autismusfachberatung, Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst usw.)
  • Fragen Sie nach dem Förderplan für Ihr Kind und ob dieser verändert werden muss
  • Fragen Sie nach, ob die Schule ein Ergebnisprotokoll erstellt, achten Sie besonders darauf, dass Ihre Gesichtspunkte und Argumente mit aufgenommen werden
  • Lassen Sie sich eine Kopie davon aushändigen
  • Bei Protokollen, die ihnen später ausgehändigt werden, bitten Sie schriftlich ggf. um Korrektur oder Ergänzungen, wenn etwas fehlerhaft dargestellt wird oder fehlt
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen etwas sofort zu unterschreiben, sondern erbitten sich Bedenkzeit
  • Um im Einzelfall die Gesamtsituation besser nachvollziehen zu können, nutzen Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht und Kopien
  • Sollten sich Probleme nicht lösen lassen, sondern verschärfen, dann können Sie sich an die zuständige Schulaufsicht wenden

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de.

Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

Schlagworte

  • Schule

Auch interessant

Rechtsanspruch auf Schulbesuch und Teilnahme am Offenen Ganztag auch ohne Schulbegleitung wird von der Landesregierung NRW bestätigt

Eltern von Kindern mit Behinderungen, die eine Schulbegleitung (Integrationsassistenz) als Hilfe zur Teilhabe an Bildung bewilligt bekommen haben, werden immer wieder von Schulen dazu aufgefordert, ihre Kinder nicht zur Schule zu bringen, wenn die Schulbegleitung nicht anwesend ist. Wenn der Anbieter der Schulbegleitung kein Vertretungssystem gewährleistet, führt das immer wieder zu kurz- oder langfristigem "Schulausschluss". Das Teilhaberecht an Bildung, das mit der Schulpflicht einhergeht, tritt in diesen Fällen in den Hintergrund. Das ist aus Sicht des Ministeriums für Schule und Bildung…

Mehr

Schulbesuch trotz Erkrankung der Schulbegleitung

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken dürfen, weil die Schulbegleitung / Integrationsassistenz erkrankt ist. Gilt in diesen Fällen die Schulpflicht etwa nicht? Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Teilhabe an Bildung! Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule bringen drohen Zwangsgelder, umgekehrt scheint es unproblematisch zu sein, oder? Zur Rechtslage hat die Landesregierung NRW im Rahmen einer Landtagsanfrage Stellung genommen und das Recht auf Teilhabe an Bildung in den Vordergrund gestellt.

Mehr