Die Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden (davon 500 in Präsenz) aus dem ganzen Bundesgebiet, veröffentlichten im Anschluss eine Empfehlungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Anlass für die Konferenz hatte die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf im August 2023 gegeben. Hier war die Qualität der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bund und Länder in Deutschland stark durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. In den acht Foren der Konferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention ging es um Themen und Bereiche, in denen Barrierefreiheit, Inklusion und Selbstbestimmung noch nicht vollständig umgesetzt sind, von der schulischen Bildung über den Gewaltschutz, von Arbeit und Wohnen über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bis zur Verhinderung von Zwang. Die acht gemeinsam mit der Selbstvertretungsorganisation „LIGA Selbstvertretung“ ausgewählten Themen wurden als Ergebnisse der Staatenprüfung des Fachausschusses der Vereinten Nationen in den „Abschließenden Bemerkungen“ besonders hervorgehoben, weil hier die größten Versäumnisse Deutschlands liegen.
Die Ergebnisse der BRK-Konferenz: „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ finden Sie hier