Nicht ohne meine Förderschule

Voller Stolz sprechen die Verantwortlichen in Baden-Württemberg von mindestens zehn Sonderschultypen. Können sie sich allen Ernstes nicht vorstellen, wie diskriminierend es ist, Menschen in eine von zehn "Sonderklassen" einzuordnen und sie damit außerhalb des "Regelbetriebs" der Gesellschaft zu stellen?

In Baden-Württemberg soll schulische Integration über das Prinzip Außenklasse zu verwirklichen sein, also Sonderschulklassen, die an allgemeine Schulen verlegt und jeweils einer Partnerklasse zugeordnet sind. Hingegen hat das Integrative Schulentwicklungsprojekt (ISEP) zum Ziel, SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit SchülerInnen zu unterrichten, für die ein anderer Bildungsplan Gültigkeit hat. Zumindest einzelnen Kindern ist es dadurch ermöglicht, gemeinsam mit anderen - so genannten Regelkindern - zur Schule zu gehen.

Von Eltern, Lehrern und wissenschaftlichen Begleitern sind diese Projekte durchgehend positiv bewertet. Dennoch blieb ISEP auch nach über zehn Jahren der Bewährung ein schwer realisierbares Notkonstrukt mit hohen verwaltungsrechtlichen Hürden. Es war niemals vorgesehen, aufgrund der positiven Ergebnisse eine integrative/inklusive Schulform im Schulgesetz aufzunehmen. Im Gegenteil: die Schulverwaltung spricht heute davon, dass es künftig vermutlich keine Integrativen Schulentwicklungsprojekte mehr geben wird.
Prinzipiell ist und bleibt die Sonderschule für A-, B-, C- oder D-Kinder zuständig.

Der Förderort von SchülerInnen mit festgestelltem erhöhtem Förderbedarf und/oder Behinderungen ist in Baden-Württemberg die Sonderschule, Außenklassen, so genannte Außenstellen oder Einzelfalllösungen.

Deshalb fordere ich die politisch Verantwortlichen auf, eine Schule für Alle in die Freiheit der Eltern und Schulen zu stellen und sie rechtlich, organisatorisch und finanziell zu ermöglichen.

Claudia Heizmann

Schlagworte

  • Förderschule
  • Überregional
  • Inklusive Schule