eines inklusiven Bildungssystems vorschlagen. Die Gutachter drängen auf zügiges Handeln. Das Individualrecht jedes Kindes auf integrative Schule soll im Schulgesetz verankert werden. Die Förderschulen Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache vom kommenden Schuljahr an auslaufen und die Sonderschullehrer schrittweise in die allgemeinen Schulen umgesetzt werden. Für die Integration von Kindern mit anderen Förderschwerpunkten sollen zunächst - wohnortnahe - Schwerpunktschulen eingerichtet werden. Das Schulministerium will die Ergebnisse des Gutachtens nun in die politische Diskussion geben.
NRW: TAUGEN KOMPETENZZENTREN FÜR DIE INKLUSION?
15.8.2011 Die Vorgängerregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hatte in NRW sogenannte Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung geschaffen. Seit die Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems im Land politisch anerkannt ist, werden diese Kompetenzzentren immer wieder als (wesentlicher) Baustein für die Inklusion beworben. Doch taugt das Modell überhaupt für die Inklusion? Das Schulministerium hat dies nun wissenschaftlich untersuchen lassen. Ergebnis des Gutachtens: Sie taugen nicht.