15 Jahre UN-BRK: rückwärts statt vorwärts

Seit 15 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtsgültig. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes und ist damit auch für die Länder verbindlich. Trotzdem kommt die inklusive Bildung in den meisten Bundesländern nicht voran - weil die Landesregierungen die Aufgabe verschleppen und verzögern.

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Erklärung des mittendrin e.V.

Inklusive Bildung in NRW: Rückwärts statt vorwärts

NRW verstößt gegen UN-Konvention und gegen das eigene Schulgesetz

Am 26. März ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 15 Jahren in Deutschland rechtsgültig. Das ist genug Zeit, sollte man meinen, auch in Nordrhein-Westfalen die Selbstverpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems gut geplant in die Fläche zu bringen und zumindest jedem Kind oder Jugendlichen mit Behinderung, das inklusiv lernen will, einen gut erreichbaren Platz in einer guten inklusiven Schule zu bieten.

Die Realität in NRW sieht anders aus. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen, ist zwar auf weit über 40 Prozent gestiegen, aber die Förderschulen sind nach wie vor voll. Der angeblich so hohe Inklusionsanteil hat vor allem einen Grund: immer mehr Schüler*innen der allgemeinen Schulen wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben.

Vielerorts planen und bauen die Kommunen und die Landschaftsverbände sogar neue zusätzliche Förderschulen. Absehbar ist: Nach 15 Jahren Rechtsgültigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention baut Nordrhein-Westfalen nicht die inklusive Bildung aus, sondern das Förderschulsystem.

Einzelne Schulen zeigen eindrucksvoll, dass Inklusion für Kinder und Jugendliche jeglicher Behinderung möglich ist und gelingt. Die Mehrheit der „inklusiven“ Schulen jedoch ist vor allem für Kinder mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen immer noch nicht eingerichtet. Vielen Eltern bleibt keine ernsthafte Wahl, als an einer Förderschule anzumelden.

 

Erst im vergangenen Sommer ist Deutschland zum zweiten Mal in einer Staatenprüfung der UNO heftig kritisiert und aufgefordert worden, Förderschulen abzubauen und die inklusive Entwicklung des Schulsystems zu beschleunigen. Deutschland, so der UN-Fachausschuss, solle dafür sorgen, dass die Bundesländer Aktionspläne aufstellen, die tatsächlich mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen.

Dies kommt einer beispiellosen Bloßstellung der Länder gleich, die der UN-Behindertenrechtskonvention zwar am 19. Dezember 2008 im Bundesrat einstimmig und verbindlich zugestimmt haben, seitdem aber in der Schulpolitik, für die sie selbst zuständig sind, die notwendige inklusive Schulreform verzögern und verschleppen. Auch Eltern behinderter Kinder aus mehreren Bundesländern haben jüngst in einem Offenen Brief – unterstützt von mehr als 140 Organisationen – die Bundesregierung aufgefordert, Druck auf die säumigen Landesregierungen aufzubauen.

Nordrhein-Westfalen hatte zum Schuljahr 2014/2015 das Schulgesetz in Richtung Inklusion reformiert. Doch seitdem lassen die wechselnden Landesregierungen die Entwicklung schleifen, mit dem Ergebnis, dass die Schul- und Unterrichtsentwicklung für Inklusion zurückbleibt und Eltern wieder vermehrt an Förderschulen anmelden. Ausgerechnet das „Elternwahlverhalten“, das durch die Vernachlässigung der Inklusion entsteht, nimmt wiederum auch die aktuelle Landesregierung zum Anlass, die Förderschulen voranzutreiben.

Sie entfernt sich damit immer weiter von den Vorgaben des NRW-Schulgesetzes, in dem das Gemeinsame Lernen Vorrang genießt und als Regelfall festgeschrieben ist. Anstatt endlich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan für inklusive Bildung vorzulegen, hat Schulministerin Dorothee Feller bisher nur eine Liste zusammenhangloser Einzelmaßnahmen vorgelegt, die abermals nicht geeignet sind, die inklusive Bildung in die Fläche zu bringen und wesentlich in ihrer Qualität zu verbessern.

Wir fordern:

  • Dass die Landesregierung sich eindeutig zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennt und für inklusive Bildung wirbt und in den Schulen und in der Gesellschaft Überzeugungsarbeit leistet,
  • Dass die Landesregierung das Ergebnis der Staatenprüfung ernst nimmt und einen wirksamen Aktionsplan für den Ausbau der inklusiven Schulen vorlegt. Dieser Aktionsplan muss Ziele und Zwischenziele für den Ausbau der inklusiven Schulen setzen und terminieren. Er muss die notwendigen Maßnahmen für Schulentwicklung, Qualität und Personal enthalten und koordinieren, klare Verantwortlichkeiten für die Steuerung der inklusiven Entwicklung benennen und die ausreichende Finanzierung hinterlegen.

 

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Baden-Württemberg

Hessen

 

 

 

 

 

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